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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi, habe folgende Frage:

kann ich vorzeitig einen Staffelmietvertrag kündigen? Die Kündigungsfrist beläuft sich auf 6 Monate lt. Mietvertrag. Der Vertrag selber läuft schon einige Jahre. Hintergrund: Durch Einzug des Sohnes (17 Jahre) meines Mannes fehlt uns jetzt ein Zimmer. Die Wohnung hat ca. 150 qm², 3 Zimmer und eine offene Galerie. Das 3. Zimmer wird als Büro genutzt (Heimarbeitsplatz) und auch dementspr. steuerlich abgesetzt. Z. Zt. ist es so, dass das Büro auch als Unterbringung für den Sohn genutzt werden muß. Ein eigener zusätzlicher Raum steht nicht zur Verfügung. Es bleibt uns also nicht anderes übrig, als umzuziehen und denken daran, ein Haus zu mieten. Leider ist es aber so, dass man kein Haus bekommt, welches man erst in einem halben Jahr mieten kann. Man müßte also in den sauren Apfel beissen und ein halbes Jahr lang doppelte Miete zahlen - wer kann das schon? Gibt es irgendeine Möglichkeit, aufgrund der besonderen Situatuion die Kündigungszeit zu verkürzen? Für Eure Hilfe im voraus schon mal vielen Dank.

Gruß
Claudia

2 Kommentare zu „Sonderkündigungsfrist bei Staffelmietvertrag”

Gast Experte!

Hallo Claudia,


wie lange läuft der Mietvertrag den schon ? Mehr oder weniger wie 4 Jahre ?

Zeitlich befristete Staffelmietverträge

Bei einem Staffelmietvertrag vereinbaren Mieter und Vermieter von vornherein, wann sich die Miete um welchen Betrag erhöhen wird. Haben beide auch eine Vereinbarung über die Dauer des Mietverhältnisses getroffen, so heißt das nicht, dass der Mieter nicht schon eher kündigen kann. Denn eine Kündigung kann nur für die ersten vier Jahre ausgeschlossen werden. Der Mieter kann mit der üblichen Frist von drei Monaten zum Ende des vierten Mietjahres kündigen.

Ausnahme:
Diese Regelung gilt nicht für so genannte Indexmieten, bei denen der Mietpreis an die Wertentwicklung bestimmter Güter und Leistungen gebunden. Indexmietverträge werden über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren abgeschlossen.



Mietvertrag mit Staffelmietvereinbarung


Wurde innerhalb eines unbefristeten Mietvertrages eine Staffelmietvereinbarung getroffen (die länger als vier Jahre dauert), so kann das Recht des Mieters zur ordentlichen Kündigung für bis zu vier Jahre ab Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden, § 557a Abs. 3 Satz 1 BGB. Natürlich geht dies nur im Wege einer Vereinbarung.

Ist dies der Fall, kann das Mietverhältnis frühestens zum Ablauf des vierten Jahres seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ordentlich durch den Mieter gekündigt werden. Danach ist die ordentliche Kündigung jederzeit möglich.

Wurde das Kündigungsrecht des Mieters nicht ausgeschlossen, kann auch er das Mietverhältnis jederzeit ordentlich kündigen.




Ein Staffelmietvertrag - auch ein zeitlich befristeter - kann immer zum Ablauf des vierten Jahres gekündigt werden

Claudia

Hi,

vielen Dank für Deine schnelle Info. Der Staffelmietvertrag läuft jetzt ca. 5 Jahre.

Ich denke, da gibt es auch kein Problem mit der Kündigung. Was mich allerdings beschäftigt, ist die Kündigungsfrist - 6 Monate.

Da man aufgrund unserer Situation da was machen oder muss ich im schlimmsten Fall (kein Nachmieter gefunden etc.) die doppelte Miete zahlen?

Wäre schön, wenn es dazu Infos gäbe. Ich bedanke mich schon mal im voraus.

Claudia

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