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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi...
Ich habe folgendes Problem. Da mein vorheriger Vermieter der Wartung der Heizungsanlage nicht nachkam,informierte ich meinen neuen Vermieter darüber das die HA nicht richtig eingestellt ist und bat ihn um Überprüfung der Anlage. Eine Heizungsfirma stellte dabei fest,dass einiges repariert und ausgetauscht werden mußte. Mein Vermieter sieht das nicht mehr als Reparatur,sondern ich zitiere "Wiederingangsetzung der Heizunsanlage" an und legte daraufhin die gesamten Rep.kosten am Jahresende auf die Mieter um. Da nur zwei Mieterparteien im Haus-immerhin 433€ von Gesamtrechnung 1067€ für mich. Meiner Meinung nach müßte aber bei einer "Wiederingangsetzung der HA" diese vorher kaputt gewesen sein,dass heißt kein heizen war möglich und auch kein Warmwasser. Dies war jedoch nie der Fall...
Meine Frage: Darf der Vermieter bei dargestellten Fall die Kosten auf den Mieter umlegen???
Stichwörter: heizungsreparatur

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