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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bin in der Mitte des Jahres aus einer Wohnung ausgezogen.
Ist es richtig, dass ich jetzt allein die Zwischenablesegebühr zahlen muss?

Wer kann mir etwas zur Aufteilung der Grundsteuer sagen?

Wie ist das bei den Versicherungen für Feuer, Leitungswasser, Sturm, Haftpflicht?

Ich habe in der Wohnung 6 Monate gewohnt und soll jetzt 289.80€ nachzahlen. Ich habe in diesen 6 Monaten bereits 766,92€ an NK bezahlt.
Wenn ich das auf den Monat umrechne sind das 176,12€ für einen Singlehaushalt. Ich war so gut wie nie zu Hause.

Kann mir jemand Tipps geben?

Danke
Stichwörter: zwischenablesegebühr

3 Kommentare zu „Zwischenablesegebühr”

Asgaard

Ok ihr könnt es vergessen.
Habe die Info´s bereits im Internet gefunden.

Gast Experte!

Hallo Asgaard,
mich interessiert auch die Frage nach der Zwischenablesegebühr, könntest Du posten wo Du die Infos gefunden hast?
Danke!

Asgaard

Kosten der Zwischenablesung der Heizkostenverteiler
Lt. Mietvertrag ist die Kostentragungspflicht für die Zwischenablesung vereinbart. Dies ist auch zulässig. Zwar ist umstritten, ob beim Auszug des Mieters während der Verbrauchsperiode die Kosten der Zwischenablesung von dem ausziehenden Mieter, vom ausziehenden und neuen Mieter anteilig, von allen Mietern oder vom Vermieter zu tragen sind. Nach Auffassung des Gerichts zählen die Kosten der Zwischenablesung zu denen der Verbrauchserfassung nach §7 Abs. 2 HeizkostenV. Da sie nutzerbezogen ermittelt werden können, sind sie grundsätzlich vom ausziehenden Mieter zu tragen.
(AG Schopfheim, Urteil vom 18.08.1999 - C 85/99)


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