Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Räumungsklage und nachträgliche Mietzahlung

Hat ein Mieter nach der Kündigung wegen Mietrückständen und Erhebung der Räumungsklage zwar innerhalb der Schonfrist, aber erst Verkündung des Räumungsurteils die Mietrückstände bezahlt, kann der Mieter gegen das Räumungsurteil keine Vollstreckungsgegenklage mehr erheben. (AG Berlin Köpenick, Az. 12 C 165/99; aus: GE 21/99, S. 1429)

0 Kommentare zu „Räumungsklage und nachträgliche Mietzahlung”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.