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silvia82 hat diese Frage gestellt
Vermieter weigert sich eine Firma für die Zwischenablesung zu beauftragen. Sei angeblich meine Pflicht. Hat das angeblich auf dem Übergabeprotokoll festgehalten, nicht im Mietvertrag.

5 Kommentare zu „Zwischenablesung bei Auszug”

silvia82 14.02.2011 12:00

ich ziehe am 28. Februar aus meiner bisherigen Mietwohnung aus. Habe meinem Vermieter gesagt, das laut BGH der Vermieter dafür zuständig ist, dass die Heizung abgelesen wird.

Er behauptet nun, dass er es auf dem Übergabeprotokoll vermerkt hätte. Und somit wäre ich nun wieder zuständig.

Ich finde im Internet aber nur, dass er es im Mietvertrag hätte festhalten müssen, wenn das gültig sein soll. Ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen. Denn das Übergabeprotokoll find ich nicht mehr.

Vielen Dank.

Balkonexperte Experte! 14.02.2011 12:42

1. Vertragspartner des Dienstleisters ist Ihr Vermieter und nicht Sie als Mieterin. Also muss er den Auftrag erteilen.

2. Die Kosten der Zwischenablesung gehen laut BGH 14.11.2007, Az.: VIII ZR 19/07, zulasten des Vermieters. Anderslautende Vereinbarungen müssten im Mietvertrag vereinbart sein.

Mehr Informationen hier: http://www.tyroller.info/mietrecht/articles/kosten-einer-zwischenablesung-bei-mieterwechsel-nicht-erstattung.html

3. Wenn aber die turnusmäßige Ableseung noch nicht sehr lange gemacht wurde, wäre eine Abrechnung nach Gradzahltagen bei Verdunsterröhrchen vorzuziehen.

Oder haben Sie Messuhren, bzw. elektronische Zähler?

silvia82 14.02.2011 12:49

Hallo und Danke für die Antwort..

Leider hab ich die elektronischen Dinger :(

Mir gehts auch hauptsächlich darum, hätte er das wirklich im Mietvertrag festmachen müssen, oder reicht seine Variante auf dem Protokoll?

Balkonexperte Experte! 14.02.2011 13:59

Ich habe Ihnen einen Link gegeben, in dem Sie alles Wissenswertes finden. Bitte erst da lesen und dann Fragen stellen, wenn etwas unklar ist.

Berthelstal Experte! 14.02.2011 14:26

Seien Sie froh, dass Sie die "Dinger" haben.
Damit läßt sich der Verbrauch auch für jeden Laien genau ablesen.
Also bei Übergabe der Wohnung lesen Sie gemeinsam die Werte ab und halten diese im Protokoll fest. Das Weitere ist Sache des Vermieters.
Welche Werte maßgebend sind erfahren Sie im Internet. Die Zahlen wechseln mehrmals im Takt. Sie müssen darauf achten, das Sie immer die Zahl ablesen, welche den Verbrauch dieses Jahres beinhaltet.
Da Sie noch dort wohnen haben Sie Zeit sich mit der Technik auseinanderzusetzen.

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