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Zustimmungspflicht bei Wäschetrockner

 bellabella hat diese Frage am 02.09.2010 gestellt
In meinem Mietvertrag steht u.a. dass das Aufstellen eines Wäschetrockners der Zustimmung des Vermieters bedarf. Ist das so? Bislang habe ich davon noch nie gehört.

2 Kommentare zu „Zustimmungspflicht bei Wäschetrockner”

 edy Experte!
02.09.2010 15:18

Hallo bellabella,
Bei einem Ablufttrockner müsste geklärt werden, wo die feuchte Luft hingeht.
Kondenstrockner wäre wegen der Feuchtigkeit kein Problem.
Zu beachten wäre aber bei beiden,ob
die Stromleitungen des Gebäudes dafür ausgelegt sind.

lf
edy

 Balkonexperte Experte!
02.09.2010 17:39

Zu beachten wäre aber bei beiden,ob
die Stromleitungen des Gebäudes dafür ausgelegt sind.


Der Anschlusswert eines Wäschetrockners dürfte bei 2 bis 2,5 kWh liegen. Das sollte eine 16 Ampere-Leitung verkraften.

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