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Fanest hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
ich habe seit 3 monaten ein konkretes Problem. Ich habe bei Vertragsabschluss nicht von meinem Vermieter gesagt bekommen, dass sich mein Sicherungskasten sowie der Durchlauferhitzer in einem Kellerraum meines Mitmieters in diesem Haus befindet, zu dem nur er einen Schlüssel hat. Es handelt sich hier lediglich um einen früher als gemeinschaftlich genutzten Waschraum in dem sich auch die Gasheizungen befinden und der separat abgeschlossen werden kann. Mein Mitmieter will allerdings verweigern mir den Schlüssel auszuleihen um eine Kopie davon anzufertigen, obwohl ich außerdem das OK meines Vermieters habe. Ist das noch legal? Bzw. ist es überhaupt zulässig, dass ich keinen uneingeschränkten Zugriff auf meine Sicherungen habe?
Vielen Dank für die Antworten im Voraus.

1 Kommentar zu „Zugang zum Sicherungskasten und Durchlauferhitzer”

Berthelstal Experte! 15.08.2009 17:14

Sie müssen einen Zugang zu Ihren Sicherungskasten haben. Wenn der Bewusste Mieter für mehrere Wochen verreist ist, hätten Sie womöglich die ganze Zeit keinen Strom zur Verfügung.
Ihr Partner ist in diesem Fall der Vermieter, dieser hat allein für den Zugang zu Ihren Sicherungskasten zu sorgen. Wie dieser mit dem Mieter klar kommt, ist seine Sache, denn es war auch seine Sache diesen Raum zu vermieten.

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