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tantewanda hat diese Frage gestellt
Bei unserer Hauptverhandlung (Mietrecht) haben sich die Eltern des Klägers als Zuschauer auf Befragen der Richterin ausgegeben und anschließend alle Aussagen unserer 10 Zeugen mit angehört. Danach haben sie sich als Zeugen gemeldet und gegen uns ausgesagt. Darf eine Richterin ein solch taktisches Vorgehen des Klägers akzeptieren, obwohl sie diese im Vorfeld darauf hingewiesen hat, dass sie den Raum verlassen müssten vor der ersten Zeugenaussage, wenn sie selbst Zeugen seien?

4 Kommentare zu „Zeugenaussage erschlichen”

Berthelstal Experte! 21.09.2009 17:46

Diese Frage stellen Sie bitte in einem anderen Forum.

Berthelstal Experte! 21.09.2009 17:47

Ergänzung: Hierbei geht es um Prozeßrecht.

tantewanda 22.09.2009 10:15

Danke für Ihre Antwort, die leider für mich nicht hilfreich war, da ich mich (leider Gott sei dank) in solchen Sachen nicht auskenne. In welchem Forum kann ich denn diese Frage stellen?

Berthelstal Experte! 22.09.2009 10:34

Die gesetzlichen Festlegungen sin in der Zivilprozeßordnung festgelegt, mal googlen:

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