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sebbo84 hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe folgende Situation. Ich werde zum 1.9 einen Wg gründen und zwar in meiner Wohnung die ich vorher mit meiner Freundin geteilt habe. Bis auf das Zimmer, welches der oder die neue bekommt sind alle zimmer (küche, gemeinsames wohnzimmer, flur, bad und klar mein zimmer) kompl. mit möbeln ausgestattet.

Nun zu meinen Fragen:
1) - Darf ich als mieter mir von dem möglichen wg-partner vorher ein polizeiliches führungszeugnis verlangen?

2) - Wie sieht das mit einer Schufaauskunft aus?

3) - Wie sieht das mit der Nutzung aus: Sollte ich entweder a) eine Kaution b) eine Nutzungsgebühr in die Miete einbauen oder c) eine Einmalzahlulng für gewisse Sachen verlangen, für die Möbel die ich gekauft habe die er aber mit nutzen wird?

4) Der Mietvertrag wird ggü den Vermieter nur über meinen Namen laufen. Was sollte ich in dem Vertrag beachten, welchen ich mit ihm/ihr schließe?

Schonmal Vielen Dank

Sebastian

2 Kommentare zu „WG Gründung”

Berthelstal Experte! 14.07.2011 19:01

1. Sie dürfen. Ob man Ihnen eines vorweist, bleibt offen.

2. Sie erhalten als Privatperson nur Angaben zu Ihrer eigenen Person

3. Bestimmen Sie eine Miete, in der alles erfasst ist. Alles andere gibt nur Ärger.

4. Wenn Sie Vermieter sind, treten Sie damit auch in alle Rechte und Pflichten eines Vermieters ein.

5. Was Sie alles beachten sollten, würde hier den Rahmen sprengen. Nutzen Sie das Internet als Informationsquelle selbst. Ich werde für Sie nicht suchen.

Bladder Experte! 15.07.2011 09:25

Nur auf Frage 4) bezogen:

Sie Begründen damit ein Untermietverhältnis, was natürlich vom Vermieter genehmigt sein muss.

Alle anderen Fragen sollten eigentlich mit Ihrem eigenen Mietvertrag in Einklang stehen bzw. beantwortet werden können.

Im Übrigen kann man im Netz Mietverträge/Untermietverträge als Muster einsehen oder auch auch herunter laden. :)

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