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spacemanspiff hat diese Frage gestellt
Hallo. Meine Lebensgefährtin und ich haben uns vor wenigen Wochen für eine Wohnung zur Miete entschieden. Bei den Gesprächen mit den Vermietern wurde erwähnt, dass bis zu unserem Einzug noch drei der Isofenster durch Schallschutzfenster ausgetauscht werden. Die Rahmen dieser Fenster sind größer, als die der Alten, so dass in 2 Räumen der Fensterausschnitt vergrößert wird und - wenn ich es richtig verstanden habe - in dem dritten Raum das Fenster komplett versetzt wird. Das war unser Kenntnisstand und auch die komplette diesbezügliche Kommunikation.

Mittlerweile ist der Mietvertrag unterschrieben, aber nun hat sich herausgestellt, dass der Vermieter von uns scheinbar erwartet, dass wir den Innenausbau übernehmen (Kosten + Arbeitsleistung). Allerdings gingen wir davon aus, dass "neue Fenster einbauen" bedeutet, dass sich die Wohnung danach in einem ähnlichen Zustand befindet, wie zu dem Zeitpunkt, wo wir sie gesichtet und den Mietvertrag unterschrieben haben, sprich: Leibungen eingesetzt und tapeziert, bzw. "abgenommene Tapete geflickt". Momentan sollen da nur Dachdecker kommen, die Fenster einsetzen und gut. Leibungen einsetzen und Tapezieren sollen wir. (Dabei wollten wir gar nicht Tapezieren, da Raufaser ohne Wechselgrund auf Gipskarton angebracht wurde)

Wahrscheinlich müssen wir das jetzt noch mal zur Debatte bringen, aber ich würde mich (hier) gern schon mal im Vorfeld informieren, wer das i.d.R. zu tragen hat. Denn unterm Strich wurde mit keiner Silbe erwähnt, dass sich die Wohnung nach Austausch der Fenster in schlechterem Zustand befindet als zum Zeitpunkt der Besichtigung. Oder könnte der Vermieter quasi mit "so was muss man doch wissen" argumentieren? (Bin selbst kein Handwerker)

Vielen lieben Dank und beste Grüße,
spiff

1 Kommentar zu „Wer trägt Kosten für baul. Maßnahme (evtl. Spezialfall)”

Berthelstal Experte! 23.04.2012 11:40

Maßgebend ist das, was Sie bei der Unterzeichnung des Vertrages vorgefunden haben. Nur das gilt.
Alles andere ist Bla-Bla und nicht verbindlich.

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