Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
schniggi hat diese Frage gestellt
Hallo, folgende Situation. Wohne seit 3 Jahren mit meinem Mann in einer 85qm Altbau (Fachwerk) Wohnung.Vor gut einem Jahr ist nun die Tochter unserer Vermieterin die Chefin des Hauses. Da ist im Oktober 2007 ein Kind erwartete habe ich der neuen Vermieterin ein Brief geschrieben, in dem ich erwähnte, das wir gerne in der Wohnung bisauf weiteres bleiben möchten, es jedoch einige Mängel gibt, die wir künftig mit Kind gerne beseitigt hätten. Diese waren unter anderem, die defekten Fenster (habe immer das Gefühl es zieht, wenn ich abends aufm Sofa liege), zweitens der Gas/Wasserboiler im Badezimmer, der ständig beim Druck nachziehen tropft und drittens das Hauptproblem unser Balkon. Dieser wurde 2006 unfachmänisch einfach völlig falsch neu beschichtet, mit irgendner grünen Lackfarbe, die direkt im Sommer anfing zu bröckeln. Nun ja, unsere tolle Vermieterin ist die Probleme wie folgt angegangen:
1. Die Fenster hat sich durch ihren Lebensgefährten neu abdichten lassen (neue Dichtungen angebracht), es handelt sich übrigens um ältere Holzfenster, Resultat: Es zieht nach wie vor, nach Rücksprache meinte sie "Holzfenster kriegt man eben nicht 100% dicht" Toll, wir zahlen ja auch bereits 170€ Abschlag Strom/Gas, nicht SIE, und das für 85 qm, da kann man das Fenster gleich offen lassen.
2. Der Boiler tropft auch ständig immer wieder, wenn wir uns nicht selber drum kümmern, passiert da nichts.
3. Der Balkon, sieht immernoch genauso aus, unser Kind kann mittlerweile krabbeln (ist ja auch ein Jahr her, seid meinem Brief), und jetzt besteht natürlich absolute Gefahr, das der Kleine sich diese Lackstücke in Mund nimmt. Konnten dies Jahr nicht einmal aufm Balkon sitzen, habs mit abdecken probiert geht nicht !!! Auch einem Dachdecker, der geraten hat, den Balkon im Ganzen neu zu machen, hat sie direkt eine Abfuhr erteilt.
Die Dame, die unter uns wohnt, geht auch schon garnichtmehr unter den Balkon... Jetzt hatten wir vor 2 Wochen noch spontan Maler am Haus, die die Fenster notdürftig von aussen gestrichen haben, wir wußten da nichts von, auch nicht das die Männer auch in die Whgn. dafür müssen...hätte mein Mann nicht zufällig Urlaub gehabt, ich hatte die Möbel garnicht rücken können...habe daraufhin gekündigt, vorerst fristgerecht, bin aber am überlegen, ob wir aufgrund dieser Umstände nicht eher rauskommen oder die Miete rückwirkend kürzen können. Das kann doch alles nicht sein, oder?! Komme mir ziemlich verarscht vor. Nachdem sie von der Kündigung wußte, hat sie meinem Mann noch erzählt, quasi "hätte sie das gewußt, würde sie sich ja nicht weiter um den Balkon kümmern". Aber so kriegen wir nie früher n Nachmieter hier rein, die sehen das doch auch.Bin total verzweifelt...will ja auch kein Rechtsanwalt einschalten,aber so muss ich noch bis zum 01.12. aushalten und ich bin jetzt schon total fertig. Bitte helft mir...bin über jeden Rat dankbar.
Stichwörter: kndigung

2 Kommentare zu „ Was muss ich mir vom Vermieter gefallen lassen?”

AMAyer Experte! 15.09.2008 12:56

Alsoooooo, ob Ihre Haltung so richtig ist, dies darf angezweifelt werden. Rückwirkend Miete kürzen -na ja Sie können es ja probieren aber das wird nicht werden.

für die Mangel in der Wohnung gilt: Nach dem Gesetz muss der am Ort ansässige Vermieter Fehler und/oder Mängel der Mietsache beseitigen bzw. reparieren. Macht er das nicht, so kann der Mieter unter Umständen den Mangel selbst zu Lasten des Vermieters beheben lassen, er hat eventuell Schadensersatzansprüche oder ein Zurückbehaltungsrecht an der monatlichen Miete. Bei "schwersten" Mängeln kann er sogar recht schnell fristlos kündigen.
Das bedeutenste Recht eines Mieters bei Wohnungsmängel ist aber derzeit die Mietminderung. Solange Wohnungsmängel vorliegen, kann und sollte der Mieter die Miete kürzen, das heißt, er hat das direkte Recht vermindert Miete zu zahlen. Nach dem deutschen Gesetz (BGB) spielt es keine Rolle, ob der Vermieter den Mangel zu verantworten hat oder auch nicht. Selbst Mängel, die von Dritten hervorgerufen werden, auf die der Vermieter keinen Einfluss hat, und Mängel, die er möglicherweise gar nicht abstellen bzw. beseitigen kann, berechtigen den Mieter zur direkten Minderung, so zum Beispiel der Lärm aus einem Betrieb oder anderer Unternehmung bzw. Störungen, welche von einer angrenzenden Baustelle ausgehen. Entscheidend ist allein, dass ein Mangel vorliegt, welcher den Wohnwert der gemieteten Einheit/Whg mindert.

100 Prozent Miete gibt es nur für 100 Prozent Wohnwert, so wie es beim Mietvertragabschluss vereinbart war. Sinkt der Wohnwert, muss auch die Miete sinken.

Andreas Mayer

schniggi 15.09.2008 13:04

Und ich muss nicht vorher 100 mal schriftlich anfordern, das das und das immer noch kaputt ist? Kann also einfach so Miete mindern?

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.