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Samhainkind hat diese Frage gestellt
ich wohne in einer der letzten unsanierten Wohnungen, d. h. ich heize mit Ofen. Da ich weder in Küche noch auf dem Klo Warmwasseranschluss habe, bat ich meinen Vermieter um einen solchen. Dabei habe ich sogar einen Boiler da, bräuchte nur die Mischbatterie und einen Handwerker, der das ganze anschließt. Aber der Vermieter verwies mich darauf, dass Warmwasseranschluss nicht im Mietvertrag steht. Meine Frage nun: Ist es nicht so, dass der Vermieter mindestens einen Warmwasseranschluss in der Wohnung bereitstellen muss? Gibt es da eine gesetzliche Grundlage? Für Antworten und Hinweise wäre ich sehr dankbar.

3 Kommentare zu „Warmwasseranschluss in unsanierter Wohnung”

Berthelstal Experte! 27.10.2009 22:36

Wasseranschluß ja. Aber einen Warmwasseranschluß muß nicht sein, denn Sie können das kalte Wasser auf den Ofen wärmen. Bedenken Sie auch, das mit einer Installation einen solchen Anschlusses auch die Miete angehoben werden kann.
Ich bin mir da nicht ganz sicher, aber eine Pflicht gibt es da wohl nicht. Dabei denke ich an die vielen Altbauten, in welchen noch auf althergebrachte Weise Wasser erwärmt wird.

bitteumrat Experte! 28.10.2009 19:57

Hmmm... in unserer letzen Wohnung (Altbau von 1901) gab es auch kein Warmwasser und nur Klo im Treppenhaus. Der Vermieter meinte wir müssten selber für Boiler und Anschluss sorgen.
Ich habe dann mit dem Mieterverin telefoniert und die sagten mir das das auch für Altbauten nicht gilt!
Der Mieterverein hat sich dann drum gekümmert und ich habe einen Durchlauferhitzer inklusive Anschluss bekommen. Die Miete wurde auch nicht erhöht.

Zitat aus dem Internet-Ratgeber-Recht:

"Pflicht des Vermieters zur ordnungsgemäßen Versorgung mit Warmwasser



Der Vermieter ist verpflichtet, die Warmwasserversorgung ganzjährig zu gewährleisten.

Als Mindesttemperatur sehen die Gerichte 40 bis 50 °C an. Sinkt die Temperatur unter diesen Bereich - egal ob tags oder nachts - ist der Mieter zu einer Minderung in Höhe von 7,5 % berechtigt.

Wie lange es dauern darf, bis nach dem Aufdrehen des Wasserhahnes die Mindesttemperatur erreicht ist, wird unterschiedlich beurteilt. Einerseits wird verlangt, dass ohne zeitlichen Vorlauf sofort warmes Wasser mit einer Temperatur von 40°C laufen müsse. Andererseits sollen spätestens nach 10 Sekunden bzw. 5 Litern Wasserverbrauch 45°C erreicht sein.

Muss der Mieter 5 Minuten warten, bis das Wasser 40°C warm ist, kann er die Miete um 10 Prozent mindern. Fehlt die Warmwasserversorgung ganz, kann um 10 Prozent gemindert werden."

Nachzulesen auch hier :
http://www.bosy-online.de/Das_Recht_auf_Waerme_und_Warmwasser.pdf

Berthelstal Experte! 29.10.2009 17:22

@bitteumrat schriebt: Der Vermieter ist verpflichtet, die Warmwasserversorgung ganzjährig zu gewährleisten.
Richtig, so denn eine Warmwasserversorgung vorhanden ist. Wenn keine vorhanden ist, braucht er auch keine zu installieren.

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