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mudshark hat diese Frage gestellt
ich bin vor einem jahr in die jetztige wohnung gezogen und habe ab 1.9. einen job in köln.

mein mietvertrag ist unbefristet.

aber ich habe erst jetzt die klausel entdeckt:

mieter und vermieter verzichten für 2 jahre auf das recht der außerordentlichen kündigung.

mein vermieter nimmt zwar einen nachmieter, aber wenn ich keinen bringen kann der ihm passt will er dass ich noch ein jahr lang die wohnung bezahle.

meine frage: ist mit dem verzicht auf eine außerordentliche kündigung eine ordentliche kündigung zulässig?

4 Kommentare zu „verzicht auf außerordentliche kündigung”

Balkonexperte Experte! 03.08.2010 17:31

Lesen Sie bitte, was im Mietrechtslexikon zum Thema "Befristeter Kündigungsausschluss"dazu geschrieben steht:

Balkonexperte Experte! 03.08.2010 17:31

Berthelstal Experte! 03.08.2010 17:42

Mit dem Kündigungsverzicht Ihrerseits können Sie höchstens außerordentlich kündigen. Da fehlt es wohl an einem geigneten Grund. Sie haben damit das Recht zur ordenlichen Kündigung selbst verspielt.

Bladder Experte! 03.08.2010 19:15

Was soll uns das sagen: >und habe ab 1.9. einen job in köln.< Wohnen Sie wo anders??? Das wäre nämlich für eine Antwort wichtig. Ich gehe mal davon aus, dass Sie nicht in Köln oder der Nähe wohnen.

Bitte mal diesen Link lesen: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/arbeitsplatzwe.htm

Da wird nämlich auf den Ersatzmieter eingegangen und auch Urteile dazu geliefert.

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