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Jenni88 hat diese Frage gestellt
Hallo, wir bewohnen seit dem 1.09.2011 ein Haus zur Miete. Bei der Übergabe haben wir alle sichtbaren Mängel im Übergabeprotokoll festgehalten. Mitte September 2011 ist uns aufgefallen, dass der Außenwasserhahn im Garten defekt ist. Darauf hin haben wir bei den Vermietern abgerufen und dies bemängelt. Antwort Vermieter: " Dieses Jahr benötigen sie den wasserhahn eh nicht mehr, darum kümmern wir uns nächstes Jahr". Dieses Jahr im März haben wir uns wieder telefonisch gemaldet und den Mangel nochmals benannt. Antwort diesmal: " Wir schauen uns den Schaden bei unserem Besuch an". Beim Besuch vor einer Woche wurde auch darüber gesprochen und sie wollten sich darum kümmern. Drei Tage später kommt ein Brief mit folgender Aussage: " Im Übergabeprotokoll wurde darüber nichts vermerkt und da sie schon seit 10 Monaten das Haus nutzen, hätten sie uns früher bescheid sagen müssen". Wir wissen jetzt nicht, wie wir jetzt dagegen angehen sollen. Den Mangel haben wir nur telefonisch angegeben und nicht schriftlich, haben somit leider keinerlei Beweise. Kann uns bitte jemand helfen ? Danke im Vorraus :)

3 Kommentare zu „Versteckte Mängel”

forsetis Experte! 01.07.2012 15:35

Führt die Leitung denn Wasser, oder ist sie im Gebäude abgestellt wegen der Gefahr des Einfrierens?

Jenni88 01.07.2012 15:40

Sie ist abstellbar, war auch beim Einzug abgestellt. Der Schaden ist irgendwann vorher enstanden.

forsetis Experte! 01.07.2012 16:33

Solch ein Wasserhahn kostet schlappe 10,- €. Dafür würde ich keinen Streit anfangen. Den würde ich mir für gravierende Dinge aufheben.

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