Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
cons22 hat diese Frage gestellt
Hallo Leute,
Seit fast einem Jahr wohne ich in der neuen Wohnung und seit ca. 5 Monaten habe ich einen Kater. Im Vertrag habe ich mich verpflichtet bis Mai 2013 hier zu wohnen, in dem Moment dachte ich auch nicht an solchen Schwierigkeiten. Im Vertrag steht, dass ich ihn fragen soll, bevor ich mir ein Tier anschaffe. Hier war mein Fehler, weil ich ihn nicht gefragt habe bzw. ich dachte eine Katze stört ja niemanden (kein Bellen etc.). Jedenfalls möchte ich den Kater nicht weggeben und ziehe sogar die Möglichkeit in Erwägung von hier auszuziehen. Ich bin also vertraglich gebunden und möchte mich an seine Vorgaben nicht halten. Was kann schlimmstenfalls passieren? Wirft er mich raus? Bekomme ich meine Kaution nicht zurück? Oder MUSS ich unbedingt hier weiterwohnen und den "Kater abschaffen" wie der gute Herr so nett gesagt hat...

1 Kommentar zu „Vermieter will, dass ich Katze loswerde”

mono Experte! 03.03.2012 12:48

Was kann in einem gleichgelagerten Fall schlimmstens passieren ? :

1. Nach erfolgloser Abmahnung seitens des Vermieters, kann dieser das Vertragsverhältnis wg. wiederholter Vertragsverletzung fristlos kündigen, § 543 III S. 1 BGB. Sie hätten vor Anschaffung des Tieres in jedem Fall die Erlaubnis des Vermieters einholen müssen. Lediglich für Kleintiere kann ein solcher Erlaubnisvorbehalt nicht vereinbart werden. Katzen lassen sich jedoch nicht unter "Kleintiere" subsumieren.

2. Da mietvertraglich ein Kündigungsausschluss vereinbart ist, schulden Sie bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit Nutzungsentschädigung (Vertrauensschaden), zumindest für den Zeitraum, in dem die Wohnung nach Rückgabe nicht vermietet ist bzw. den Differenzbetrag, soweit die Wohnung nur zu niedrigeren Konditionen vermietet werden kann. Voraussetzung ist sicherlich, dass der Kündigungsausschluss wirksam vereinbart wurde.

Sprechen Sie doch einfach noch einmal mit Ihrem Vermieter. Ggf. lässt sich dieser ja überzeugen. Auch Katzen können in einer Mietwohnung erhebliche Schäden verursachen (Urin auf Parkett, Kratzspuren, etc.). Vielleicht hat Ihr Vermieter einfach Bedenken, auf diesen Schäden sitzenzubleiben. Man könnte versuchen, ihm freiwillig eine weitere Sicherheitsleistung anzubieten bzw. eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Beschädigungen durch Haustiere in der eigenen Mietwohnung mit abdeckt.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.