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locke71 hat diese Frage gestellt
Hallo erstmal,
also es ist eine lange geschichte aber ich hoffe , das sich jemand die zeit nimmt das zu lesen und vielleicht mir antworten kann.
2009 haben meine freundin und ich ein haus mit garten usw. gemiete. wir brauchten keine kaution bezahlen da wir alles selber renoviert haben. die wohnungen waren in einem schrecklichen zustand , da der vater von unserem vermieter jahrelang darin gewohnt hat. das haus hat 2 seperate wohnungen mit 2 seperaten eingängen zu den wohnung, durch ein tor kommt man von der straße in den hof , von dem dann auch die eingangstüren zu den wohnungen abgehen. also wir haben das haus gemietet da sie krankenschwester ist und nachts arbeitet , da sich eine durchgangstür in meinen badezimmer befindet konnten die kids nachts wenn sie nicht da war zu mir kommen , das war eigentelich auch ein grund für das mieten des hauses. da ich alg 2 und alle halbe jahre neue anträge stellen muß und das amt ab und und zu nicht pünktlich überwiesen hat ist die miete an meinen vermieter manchmal erst am 5 oder 6 des monats rausgegangen, aber er hat jeden monat seine miete bekommen. im januar hatte mir das amt eine speere verhängt da einkünfte auf meinen auszügen zu sehen waren. ich also 2 mal diese erklärung abgegebn was das ist , es hat also gedauert bis zum 20 des monats bis mein geld vom amt da war. da hat mein vermieter stress gemacht und das nicht verstanden. also hat er schon gesagt das er warscheinlich seine tochter die wohnung geben will. jetzt hat es sich diesen monat wieder verzögert aber das wußte er wir haben an ihn info gegeben und heute hat er mir die kündigung wegen eigenbedarf gegeben. seine tochter solll hier rein da er seinen vater pflegt(der alerdings im pflegeheim ist) und die in seiner nähe sein muß da er sie bei der pflege braucht. meine freundin(obermieterin) hat ihn angerufen und gefragt was jetzt aus ihr werden soll da sie das haus mit mir gemietet hat. den garten und hof kann man nicht abtrennen also nur zusammen benutzen. in seiner kündigung steht das seine tochter hier einziehen will , da er sie in seiner nähe haben will weil er seinen pflegebdürftigen vater betreue. was nicht stimmt da dieser seit 2 jahren in einem pflegeheim lebt. er weißt mich auf mein gesetzliches widerspruchsrecht bei vorliegender sozialer härte hin. was heißt das.?????

4 Kommentare zu „vermieter kündigt wegen eigenbedarf.. aber”

Bladder Experte! 31.03.2011 06:10

Der Hinweis auf "soziale Härte" ist bei dieser Art von Kündigung von weiterer rechtlicher Bedeutung. Er bedeutet, dass der Mieter der Kündigung widersprechen kann, wenn ein entsprechender Grund vorgebracht werden kann.

Ich sehe aber hier keinen besonderen Grund, für Sie als Einzelperson, die Wohnung nicht räumen zu können.

Bei der Eigenbedarfskündigung genügt es schon, wenn Wohnungsbedarf für ein Kind besteht. Es bedarf keiner weiteren Begründung.

In diesem Fall aber könnte der Vermieter sogar eine fristlose Kündigung wegen der unregelmäßigen Mietzahlungen durchsetzen. Fristlos heißt, von heute auf morgen.

Sie sollten sich sofort mit der ARGE in Verbindung setzen.

locke71 31.03.2011 06:13

ich bin nicht alleine ... ich habe auch einen sohn von 11 jahren.

Berthelstal Experte! 31.03.2011 07:53

Legen sie Widerspruch ein. Das dafür notwenige Geld können Sie als Prozesskostenhilfe dort beantragen.
Mehr ist dazu von meiner Seite nicht zu sagen, allein schon des schlechten Schreibstils wegen.

D-D-I Profi 01.04.2011 19:02

Hallo locke71,
in Bezug auf Ihre Frage die folgenden
Informationen.
Sozial-und Haerteklausel (Paragraf 574, 574c BGB) > wenn eine Beendigung eines Mietverhaeltnisses fuer Sie als Mieter, Ihrer Familie oder Ihren Angehoerigen Ihres Hausstandes eine HAERTE bedeuten wuerde <
HAERTE kann z.B. sein: Hohes Alter in Verbindung mit Krankheit, Gebrechlichkeit oder die Beschaffung von Wohnraum zu angemessenen Bedingungen nicht gegeben ist usw.
Die HAERTE sollte das berechtigte Interesse des Vermieters ueberwiegen.
Der Widerspruch muss spaetestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhaeltnis dem Vermieter gegenueber schriftlich (Einschreiben/Rueckschein!) erklaert werden und auf das Verlangen des Vermieters muss der Mieter die Gruende dafuer angeben.
Die Sozialklausel ist nur bei Mietvertraegen anzuwenden die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden.

"... auf mein gesetzliches widerspruchsrecht hin... " Ihr Vermieter hat Sie eventuell dehalb darauf hingewiesen, da Sie sonst bei einer fehlende Information ueber Ihr Widerspruchsrecht folgende Moeglichkeit haetten.
Im Falle eines Raeumungsrechtsstreits im ersten Termin koennte Sie die Kuendigung widersprechen.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung

Danke fuer Rueckantwort
D-D-I

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