Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
HeadY hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe mir eine Wohnung angeschaut und danach dem Mensch von der Liegenschaften Gesellschaft gesagt, dass ich Interesse habe. Dieser sagte, dass ich die verbindliche Mietzusage so schnell wie möglich zurück faxen soll, da es noch 26 andere Personen gäbe, die die Wohnung haben wollen. Gesagt, getan. (Fehler!) Folgendes steht dort drin:

Der Mietinteressent wird darauf hingewiesen, dass mit der nachfolgenden Unterzeichnung er sich verpflichtet, die genannte Wohnung anzumieten.
Eine mögliche Nichterfüllung dieser Mietzusage begründet Schadensersatzansprüche des Vermieters, die sich nach dem § 249 ff BGB richten und den durch die Nichterfüllung der verbindlichen Mietzusage eintretenden Verzögerungsschaden bezüglich der Vermietung der Wohnung zum Gegenstand hat.
Zwischen Vermieter und Mietinteressent besteht Einigkeit, dass nach erteilter Zusage die weiteren Einzelheiten des Mietverhältnisses in einem noch auszuhandelnden Mietvertrag geregelt werdeb. Der Interessent verpflichtet sich insoweit einen solchen Mietvertrag zu unterzeichnen..
Dieses Fax unterzeichnete ich leider, in der Hoffnung, dass ein Normaler Vertrag käme und mit dem Druck, dass noch 26 andere die Wohnung haben wollen (Aussage der Liegenschaften per Telefon.)

Der Mietvertrag befand sich einige Tage später im Briefkasten und enthielt einige Punkte, die ich fragwürdig fand oder nicht verstanden habe. Meine Eltern rieten mir auch von dem Vertrag ab. Also fragte ich bei der Liegenschaften nach, ob man einen Handelsüblichen Mietvertrag anfertigen könnte weil ich diesen Vertrag fragwürdig finde.
Daraufhin erhielt ich einen Telefonanruf einer (mir völlig unbekannten Dame), welche sehr wütend sagte, was das denn für eine Unterstellung sei und wenn ich so wenig Vertrauen hätte doch am besten bei meinen Eltern wohnen bleiben soll. Auf meine Frage ob man sich mal zusammen setzen will und über die Punkte reden will kam nur ein launisches Dafür habe ich gar keine Zeit. Ich sollte die Punkte raus schreiben und per Post schicken.
Ich dachte mir: Na wenn das schon SO anfängt will ich da sicher nicht wohnen! Und schickte per Fax, dass ich von der Mietzusage zurück trete (am 25.6.).

Wenige Tage später fand ich die Wohnung erneut im Internet.
Ich dachte die Sache sei jetzt vom Tisch, aber am 2.7. kam ein Brief den ich als Drohung auffasse mit folgendem Inhalt:
... Die Wohnung ist ab dem 1.8. frei. ...... Wir sind deshalb bemüht, die Wohnung nunmehr an einen neuen Interessenten zu vermieten. Sollte eine Anmietung duch einen neuen Interessenten nicht zum 1.8. gelingen, haben Sie die daraus entstehenden Vermögensnachteile unsererseits bis zur Anmietung dieser Wohnung zu tragen.

Den uns entstandenen Schaden werden wir zu gegebener Zeit Ihnen gegenüber geltend machen.

Ich bin mir nun unsicher was ich tun soll. Kennt jemand einen solchen Fall? Gehe ich hiermit lieber gleich zum Anwalt? Ist es rechtens solch eine Mietzusage per Fax abzuschließen (14 Tage Rücktrittsrecht bei Verträgen unter Druck per Fax?) und ewigen Schadensersatz bei Nichtanmietung zu verlangen?
Was habe ich schlimmsten Falle zu erwarten?
Stichwörter: mietzusage + schadensersatz

0 Kommentare zu „Verbindliche Mietzusage - Schadensersatz vom Mieter”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.