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E-K hat diese Frage gestellt
Guten Tag, ich habe mehrere fristlose Kündigungen z.T. als Einschreiben erhalten, und eine Räumungsklage wurde mir angedroht. Miete im Mietvertrag wird immer bezahlt, Vermieterin möchte ca. 900 Euro NK-Nachzahlung, ich wohne aber erst seit November 2014 in der Wohnung. Ich kann frühestens am 1. 8. dieses Jahres ausziehen. Muss ich schriftlich widersprechen? Danke für eine Antwort.

1 Kommentar zu „Unbegründete Kündigung - muss ich Widerspruch einlegen?”

Banane Profi 04.04.2015 20:32

Mehrere fristlose Kündigungen ist doch Unsinn, es reicht eine. welche Begründung?
Für was solltest Du nachzahlen? Es müßte vorher eine Abrechnung ergangen sein.
Für was willst/sollst Du widersprechen, für die Nachzahlung oder die Kündigung?
All das sollte man wissen um einen Rat zu geben.

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