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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hundegebell, Papageienkreischen

Hundegebell, das hin und wieder aus der Nachbarwohnung zu hören ist, gehört zu den normalen Wohngeräuschen. Ständiges Bellen und Jaulen, insbesondere zur Nachtzeit, überschreitet aber das Maß des Zumutbaren (AG Potsdam, WM 98, 316; AG Düren, WM 90, 117). Auch Wachhunde dürfen nicht beliebig bellen (OLG Düsseldorf, WM 90, 400).

Einige Papageien geben schrille und lang anhaltende Laute von sich, besonders der Rosenköpfchenpapagei und der Graupapagei. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (WM 90, 122) hat wegen des schrillen und über mehrere Stunden andauernden Pfeifens eines solchen Vogels ein Bußgeld verhängt. Wird der Käfig mit einem lärmenden Papagei draußen abgestellt, müssen die Nachbarn das nur zwischen 9 und 12 Uhr sowie zwischen 14 und 16 Uhr dulden (LG Nürnberg-Fürth, DWW 96, 50).

Quelle: DMB

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