gefragt von administrator am 30.11.1999

Zeitmietvertrag vorzeitig ergänzt/geändert Alles rechtens?

Mein Lebensgefährte unterzeichnete 1996 einen Zeitmietvertrag auf 3 Jahre. Mietdauer bis 09.1999.
Im November 1998 wurde dieser jedoch um den Namen seiner damaligen Lebensgefährtin ergänzt.
Ferner wurde die Mietdauer ohne Fortsetzungsmöglichkeit durch einfaches Durchstreichen von 3 auf 5 Jahre geändert.
Der Mietbeginn 1.9.1996 blieb stehen.
Die Beendigung zum 1.9.1999 wurde durchgestrichen und 2004 eingetragen.
Meine Frage:
Durfte der Vermieter in 1998 die weiteren 5 Jahre auf das vormals geplante Vertragsende 1999 aufschlagen oder hätte er die 5 Jahre ab Vertragsänderung rechnen müssen?

Antworten

antwort von administrator am
Hat wohl etwas damit zu tun, das Zeitmietverträge max. über 5 Jahre ver. werden dürfen, denke wenn damals niemand einspruch gegen die änderung ab datum 99 gestellt hat, ist dies als zustimmung zu bewerten und daran ist dann nichts mehr zu ändern ?!

so sehe ich die sache obwohl etwas kompl ist der fall schon.

viele grüße

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