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administrator
Leitungswasserversicherung
Diese Kosten sind grundsätzlich auf den Mieter umlegbar. Kommt es allerdings zu Prämienerhöhungen wegen häufiger Rohrbrüche, dürfen diese nicht auf die Mieter umgelegt werden, weil sie auf einer vernachlässigten Instandhaltungspflicht beruhen (AG Hamburg, WM 1986, S. 346).
Gebäudeversicherung leider auch !
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