gefragt von administrator am 30.11.1999

Muss ich Gebäudefeuer- und Leitungswasserversicherung zahlen

Muss ich die Gebäudefeuer- und Leitungswasserversicherung mittragen?

Antworten

antwort von administrator am
Leitungswasserversicherung

Diese Kosten sind grundsätzlich auf den Mieter umlegbar. Kommt es allerdings zu Prämienerhöhungen wegen häufiger Rohrbrüche, dürfen diese nicht auf die Mieter umgelegt werden, weil sie auf einer vernachlässigten Instandhaltungspflicht beruhen (AG Hamburg, WM 1986, S. 346).

Gebäudeversicherung leider auch !

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