gefragt von administrator am 30.11.1999
Mietminderung wegen ...
Mietminderung wegen ...... Abfluss
Ist der Abfluss verstopft und kann deshalb nicht geduscht werden, ist eine Mietminderung von 30 % gerechtfertigt. (AG Köln, Az. 206 C 85/95) Das gilt natürlich nur, wenn den Mieter nachweislich keine Schuld an der Verstopfung trifft; denn trägt der Mieter die Schuld an der Verstopfung, muss er auch die Kosten der Beseitigung tragen. (AG Hannover, Az. 550 C 12950/02, aus: WM 2003, S. 357).
... Abwasser
Dringt aus der darüber liegenden Wohnung Abwasser in das eigene Bad, ist eine Minderung von 20 % zulässig. (AG Hagen, aus: Wohnungsmängel und Mietminderung, Hrsg. BMV 1996)
... Ameisen
Ein Paar Ameisen in der Wohnung rechtfertigen noch keine Mietminderung. (AG Köln, Az. 213 C 548/97, aus: ZMR 1999, S. 262)
... Antennenanschluss
Ist der Anschluss zur Gemeinschaftsantenne defekt, sind 2 % Mietminderung gerechtfertigt. (LG Berlin, Az. 64 S 356/98, aus: GE 2000, S. 345)
... Badewanne
Einzige Badewanne bzw. Dusche kann infolge Funktionsuntüchtigkeit überhaupt nicht benutzt werden, erlaubt eine Minderung bis 30 %. (AG Köln, aus: WM 1998, S. 690)
... Badsanierung
Werden Mängel im Bad beseitigt, kann die Miete um 20 % gemindert werden. (LG Berlin, Az. 64 S 21/98, aus: GE 18/98, S. 1151)
... Balkonanbau
Wird an die darüber liegende Wohnung ein Balkon angebaut, der auf vier Stahlträgern ruht, die im Garten der Parterrewohnung stehen, können die Mieter der Parterrewohnung die Miete mindern. (AG Hamburg, Az. 319 C 349/99, aus: Tsp 15.07.00, S. 119)
... Balkonnutzung, eingeschränkter
Wenn der Dachboden ausgebaut und als Wohnraum vermietet worden ist und die Dachgeschossmieter auf den Balkon des darunter liegenden Mieters blicken können, liegt ein Mangel in der Nutzbarkeit dieses Balkons vor, weil die ursprünglich vorhandene ungestörte und unbeobachtete Nutzung des Balkons nicht mehr möglich ist. Eine Mietminderung von 4 % ist gerechtfertigt. (LG Berlin, Az. 65 S 152/99, aus: MM 6/2000, S. 38)
... Balkonumbau
Wird der Fußboden des Balkons ausgetauscht (Estrich statt Fliesen), hat der Mieter kein Minderungsrecht. (LG Berlin, Az. 62 S 133/00, aus: NZM 2001, S. 986)
... Bauarbeiten im eigenen Mietshaus
Werden im eigenen Mietshaus umfangreiche Bauarbeiten vorgenommen wie Aufstockung mit weiteren Etagen, deswegen Austausch des Fahrstuhls, Abschleifen des Fußbodens im Treppenhaus und Austausch des Treppengeländers, Ersatz der Decke im Hauseingang, Verdunkelung durch Gerüst und Plane vor dem Haus, und das alles über einen Zeitraum von 13 Monaten, ist eine Mietminderung der Bruttokaltmiete von 20 % gerechtfertigt. Das gilt auch, wenn die Lärm- und Geräuschbeeinträchtigung nicht zu jeder Stunde an jedem Tag stattfindet. (KG Berlin, Az. 8 U 5875/98, aus: GE 2001, S. 620)
... Baugerüst an der Fassade
Wird ein Baugerüst an der Fassade hochgezogen und mit Planen verhängt, wodurch die Wohnung verdunkelt ist, die Einbruchgefahr wächst, und tagsüber Bauarbeiter auf dem Gerüst hin und her laufen, ist eine Minderung von 10 % gerechtfertigt. (KG Berlin, Az. 8 U 5875/98, aus: GE 2001, S. 620) Das Landgericht Berlin rechtfertigte sogar 15 %. (Az. 64 S 367/98, aus: GE 2000, S. 347)
... Baulärm
siehe: ... Lärm
... Beleidigung
Wird ein Mieter durch den Hauswart beleidigt, kann er die Miete um 10 % mindern. (AG Berlin Neukölln, aus: MM 1986, Nr. 12, S. 30)
... Bordell
siehe: ... Prostitution
... Briefkästen
Ist der Briefkasten so klein, dass keine Post im Format DIN A 4 hineinpasst, kann die Miete um 0,5 % gemindert werden. (LG Bonn, aus: Wohnungsmängel und Mietminderung, Hrsg. BMV 1996) Der Briefkastenschlitz hat 32,5 cm breit und 3 cm hoch zu sein. (AG Berlin Charlottenburg, Az. 27 C 262/00, aus: NZM 2002, S. 163)
Funktioniert der ganze Briefkasten nicht, sind 1 % Mietminderung angemessen. (AG Mainz, Az. 8 C 98/96, aus: WM 11/96, S. 701)
Ist kein Briefkasten vorhanden, kann die Miete um 3 % gemindert werden. (AG Hamburg, aus: WM 1987, S. 272)
... Dachausbau
Wird der Dachboden ausgebaut und kommt es dabei zu erheblichen Beeinträchtigungen für die darunter wohnenden Mieter, ist eine Minderung von mindestens 20 % angemessen, mit detailliertem Lärmprotokoll sogar bis zu 33 %. (LG Berlin, Az. 62 S 421/00, aus: Tsp 08.12.2001, S. I 15; LG Berlin, Az. 63 S 54/00, aus: MM 6/02, S. 33)
... Einbauküche
Fehlt bei Einzug die mietvertraglich zugesicherte Einbauküche, kann die Miete um 100 % gemindert werden. (LG Itzehohe, Az. 1 S 397/96)
... Einbruch
Auch wenn öfter in die Mieträume eingebrochen wurde (hier: viermal in zwei Jahren), hat der Mieter noch kein Minderungsrecht. (OLG Düsseldorf, Az. 10 U 12/01, aus: GE 2002, S. 1058)
... Elektrik
Ist die Elektrik vollständig wegen eines Kabelbrands ausgefallen, den der Mieter nicht zu vertreten hat, kann die Miete um 100 % gemindert werden. (AG Berlin Neukölln, aus: MM 1988, S. 151)
Sind Elektro-, Heizungs-, Gas- und Wasserinstallationen nicht fertiggestellt, braucht keine Miete gezahlt zu werden. (OLG Rostock, Az. 3 U 23/01)
... Elektromagnetische Wellen
Wird die Bildschirmdarstellung am Computer durch Oberleitungen der Straßenbahn gestört, rechtfertigt das keine Mietminderung. (AG Frankfurt/Main, Az. 3/10 O 54/97, aus: NZM 1998, S. 371)
... Fahrstuhl, Unbenutzbarkeit
Fällt der Fahrstuhl für den im 4. Obergeschoss wohnenden Mieter aus, kann di Miete um 10 % gekürzt werden. (AG Berlin Schöneberg, aus: GE 1990, S. 423)
... Fenster
Sind die Fenster undicht, luftdurchlässig und schlecht zu schließen, kann die Miete um 10 % gemindert werden. (AG Münster, aus: Wohnungsmängel und Mietminderung, Hrsg. BMV 1996) Und dringt noch Feuchtigkeit durch die undichten Fenster, sind 50 % angemessen. (AG Leverkusen, aus: WM 1981, S. 9)
Beschlagen die Fenster des einfach verglasten Wintergartens bei unter 10 ° Celsius derart, dass Wasser an den Fensterinnenseiten herabläuft, ist die Nutzung des Wintergartens eingeschränkt und eine Minderung von 10 % gerechtfertigt. (AG Berlin Pankow- Weißensee, Az. 8 C 215/01, aus: GE 2002, S. 1067)
... Feuchtigkeit
Dringt aus dem Boden unter einer Parterrewohnung Feuchtigkeit auf und beeinträchtigt nachhaltig die Gebrauchsfähigkeit der Wohnung, liegt ein erheblicher Mangel vor und rechtfertigt eine Mietminderung vom 60 %. (AG Bad Vilbel, Az. 3b C 52/96, aus: WM 11/96, S. 701)
Fall: Es stieg soviel Feuchtigkeit auf, dass im Schlafzimmer sich teilweise die Tapete ablöste und in der Küche und im Bad der Fliesenbelag Risse bekam. Außerdem entstanden durch die Feuchtigkeit erhebliche Gesundheitsgefahren für den Mieter.
Dringt durch undichte Fenster ständig Feuchtigkeit in die Wohnung, kann die Miete um 50 % gemindert werden. (LG Berlin, aus: GE 1991, S. 573; AG Leverkusen, aus: Wohnungsmängel und Mietminderung, Hrsg. BMV 1996)
Sind die Wände in allen Räumen feucht und Schimmelflecken in Bad und Küche, kann die Miete um 15 % gemindert werden. (LG Berlin, Az. 64 S 356/98, aus: GE 2000, S. 345) Laut Landgericht Neubrandenburg sogar um 17 %. (Az. 1 S 297/01, aus: WM 2002, S. 309)
Sind alle Zimmer infolge baulicher Mängel der Außenwände mit Schimmelpilz befallen, kann die Bruttokaltmiete um 20 % gemindert werden. (AG Berlin Köpenick, Az. 17 C 475/00, aus: MM5/02, S. 37)
Ist die Wohnung infolge feuchter Wände und Decken unbewohnbar, braucht keine Miete gezahlt zu werden. (AG Potsdam, Az. 26 C 533/93, aus: WM 1995, S. 534)
Wird der Keller feucht, kann die Miete um bis zu 10 % gemindert werden. (LG Berlin, Az. 64 S 475/00, aus: GE 2001, S. 1606) Der Mieter kann weder die Miete mindern noch Schadenersatz verlangen, wenn er in erkennbar und erklärtermaßen bei Vertragsabschluß feuchten Räumen schadenanfällige Sachen einlagert. Kein Anfangsmangel ist die natürliche Verschlechterung der Bausubstanz im Laufe der Jahre. (LG Hamburg, Az. 307 S 54/99, aus: Tsp 15.04.2000)
siehe: Schimmelbildung
... Feuchtigkeit vom Dachboden
Wird durch den Dachbodenausbau der vertragsgemäße Gebrauch der darunter liegenden Wohnung beeinträchtigt, darf der Mieter die Mieter um 33 % mindern. Eine höhere Quote ist nur zulässig, wenn der Mieter eine ungewöhnlich hohe Beeinträchtigung und Belästigungen außerhalb der üblichen Arbeitszeiten nachweisen. (LG Berlin Az. 64 S 357/95, aus: GE)
... Fliesen
Risse in den Fliesen, egal, ob Wand- oder Bodenfliesen, egal, ob im sofort sichtbaren oder weniger sichtbaren Bereich des Badezimmers, rechtfertigen eine Minderung von 2 %. (AG Münster, Az. 48 C 493/94, aus: WM 1995, S. 704; LG Berlin, Az. 64 S 108/01, aus: GE 2001, S. 1606)
Wurden im Zuge baulicher Maßnahmen durch den Vermieter Fliesen entfernt (hier: einige Fliesen in der Küche) und nicht wieder ersetzt, ist eine Minderung von 5 % gerechtfertigt. Und zieht der Vermieter seine Instandsetzungspflicht über 2 Jahre in die Länge, sind sogar 10 % angemessen. (LG Hannover, Az. 1 S 1703/01, aus: WM 2003, S. 317)
... Fußboden
Ist der Fußboden derart verformt, dass die Dielen in der Zimmermitte gegenüber ihrer Befestigung an der Wand um 5 cm abgesackt sind, liegt ein Mangel vor, der vom Vermieter beseitigt werden muss und bei Nichtinstandsetzung eine Mietminderung rechtfertigen würde. (AG Berlin Schöneberg, Az. 103 C 207/99, aus: MM 9/01, S. 46)
... Gasversorgung
Wird infolge von Modernisierungsarbeiten die Gasversorgung der Wohnung unterbrochen und kann der Herd nicht benutzt werden, ist eine Minderung von 10 % gerechtfertigt. Fällt in der Heizperiode zudem die Heizung aus, ist eine Minderung von weiteren 70 % erlaubt. (LG Berlin, Az. 67 T 70/02, aus: MM 11/02, S. 35)
siehe auch: ... Elektrik
... Gegensprechanlage
Funktioniert die Gegensprechanlage nicht, kann die Miete um 2 % gemindert werden (LG Berlin, Az. 64 S 356/98, aus: GE 2000, S. 345). Laut Urteil eines Amtsgerichts in Rostock sogar um 5 %. (Az. 41 C 183/98, aus: WM 1/99, S. 64)
... Geruchs- und Lärmbelästigung
Dringen Küchengerüche aus einer im Erdgeschoss gelegenen Pizzeria nicht nur ins Treppenhaus, sondern auch in die darüber liegenden Wohnungen, ist eine Minderung von 10 % angemessen. Eine Minderung von 20 % ist zu hoch. Das gilt auch, wenn außerdem Gespräche des Küchenpersonals in der Wohnung zu hören sind; denn damit muss in einem hellhörigen Mietshaus gerechnet werden. Z. B. waren die Geräusche der Regentropfen auf der Veranda erheblich lauter zu hören als die Gespräche. (AG Köln, Az. 211 C234/98, aus: Tsp 15.04.2000)
Dringen Kochgerüche aus einer Pizzeria in der Nachbarschaft in die eigene Wohnung (wodurch dem Richter bei einer Ortsbesichtigung nach 15 Minuten schlecht wurde), kann die Miete um 15 % gemindert werden. (AG Köln, aus: WM 1990, S. 338)
Der Mieter hat kein Minderungsrecht, wenn Kochgerüche aus der Nachbarwohnung in seine eigene Wohnung dringen. Erst recht nicht, wenn unterschiedliche Lebensgewohnheiten aufeinander treffen: der belästigte Mieter zu einer Uhrzeit aufsteht und frühstückt, wo der Nachbar schon sein Mittagessen zubereitet. (LG Essen, Az. 10 S 491/98, aus: ZMR 2000, S. 302)
Dringt aus der Wohnung des Nachbarn penetranter Tiergeruch (hier infolge gehaltener Frettchen), sind 10 % Mietminderung angemessen. (AG Rendsburg, aus: WM1989, S. 234)
Kann in den Parterreräumen das Heizöl aus dem Heizungskeller gerochen werden und zwingt zu mehrmaligem Lüften, ist eine Mietminderung von 15 % gerechtfertigt. (AG Augsburg, Az. 73 C 2242/01, aus: WM 2002, S. 605)
siehe auch: ... Hundedreck
siehe auch: ... Lärm
siehe auch: Mietminderung und Beweislast
... Graffiti
Graffiti an der Außenwand einer Gewerbeimmobilie rechtfertigen keine Mietminderung, solange das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes dadurch nicht verwahrlost erscheint und die Nutzbarkeit der Mieträume nicht maßgeblich beeinträchtigt ist. Nur bei "Luxusimmobilien" kann eine Minderung allein wegen der Schmierereien gerechtfertigt sein. (AG Leipzig, Az. 49 C 5267/00, aus: Tsp 30.06.01, S. I 9)
... Hausreinigung
Wird vom Hauswart oder einem Reinigungsservice die Hausreinigung nicht im notwendigen und üblichen Umfang durchgeführt, ist der Mieter zu einer anteiligen Kürzung der in der Betriebskostenabrechnung enthaltenen Hausmeisterkosten berechtigt. (AG Frankfurt/Main, Az. 33 C 1355/95, aus: WM 12/96, S. 778)
... Heizung
Fällt die Heizungsanlage aus und können die Mieteräume deswegen nicht genutzt werden, ist eine Minderung von mindestens 70 % gerechtfertigt. (LG Berlin, Az. 67 T 70/02, aus: MM 11/02, S. 35; LG Berlin, Az. 61 S 37/02, aus: MM 12/02, S. 44)
Stören nachts Heizgeräusche von über 10 dB (A) den Schlaf, kann die Miete gemindert werden. Die Höhe hängt vom Bereich der Wohnung ab, in dem die Störung wahrgenommen wird. (LG Berlin, Az. 64 S 485/99)
Sind ständig Klopfgeräusche in der Heizung zu hören, ist eine Minderung von 17 % gerechtfertigt. (LG Darmstadt, aus: WM 1980, S. 52)
Werden keine 20 ° Celsius in den Gewerberäumen erreicht, kann die Miete um 35 % gemindert werden. (KG Berlin, Az. 8 U 9211/00, aus: GE 2002, S. 730)
siehe auch: ... Elektrik
siehe auch: ... Raumtemperatur
... Hochwasser
Kann die Wohnung wegen Hochwasser nicht genutzt werden, braucht keine Miete gezahlt zu werden. (LG Leipzig, Az. 1 S 1314/03, aus: NZM 2003, S. 510)
Kann der Keller wegen Hochwasser im Dezember und Januar nicht genutzt werden, braucht der Mieter über das ganze Jahr für den Keller keine Miete zahlen. (LG Kassel, Az. 1 S 128/96, aus: NJW-RR 1996, S. 1355)
... Hundedreck
Liegt ständig Hundedreck im Treppenhaus und dringt erheblicher Geruch aus der Wohnung des Hundehalters, kann die Miete um 20 % gemindert werden. (AG Münster, aus: Wohnungsmängel und Mietminderung, Hrsg. BMV 1996)
... Jalousien
siehe: Rollladen
... Kakerlaken
Hat der Mieter monatelang Mäuse und Kakerlaken in der Wohnung, kann er die Miete um 10 % mindern. (AG Bonn, aus: Wohnungsmängel und Mietminderung, Hrsg. BMV 1996)
siehe auch: ... wegen Motten
... Keller
Steht der vertraglich vereinbarte Keller nicht zur Verfügung, kann die Miete um 5 % gekürzt werden. (LG Berlin, Az. 64 S 21/98, aus: GE 18/98, S. 1151)
siehe auch: Kellerbeleuchtung
... Klingelanlage
Funktioniert die Klingel- und Türöffnungsanlage nicht, kann die Miete um 5 % gemindert werden. (LG Berlin, Az. 64 S 21/98, aus: GE 18/98, S. 1151)
... Kücheneinrichtung
Ist trotz vertraglicher Vereinbarung die Küche nicht eingerichtet und möbliert, kann die Miete mindestens um den Betrag gemindert werden, der wegen dieser Kücheneinrichtung der Miete zugerechnet wurde. (LG Dresden, Az. 15 S 0603/97, aus: WM 7/01, S. 336)
... Lärm
Lärmbelästigungen, die von Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück ausgehen, können eine Minderung von 15 % rechtfertigen. (AG Saarburg, Az. 5 C 498/98, aus: WM 1999, S. 64) Tritt zur Lärmbelästigung noch Staubbelästigung hinzu, können 20 % Minderung angemessen sein. (AG Berlin Schöneberg, Az. 12 C 374/96, aus: GE 1996, S. 1499)
Lärmbelästigungen wegen Bauarbeiten im Haus rechtfertigen eine Minderung von 30 %. (AG Hamburg, aus: Wohnungsmängel und Mietminderung, Hrsg. BMV 1996)
Wird nahe der Mietwohnung eine ehemalige Eisenbahnstrecke unter üblichem Baustellenlärm ausgebaut, kann eine Mietminderung gerechtfertigt sein. (LG Köln, Az. 10 S 295/99, aus: WM 2/01, S. 78)
Wird nahe der Wohnung (hier in 50 m Entfernung) ein neuer Bahnhof in Betrieb genommen, kann eine Mietminderung bis zu 15 % gerechtfertigt sein. (AG Berlin Spandau, Az. 3 b C 114/01, aus: MM 10/03, S. 38)
Ein Gewerbemieter kann wegen Umsatzeinbußen infolge stattfindender Straßenbauarbeiten seine Miete nicht mindern. (OLG Düsseldorf, Az. 24 U 26/96)
Lärmbelästigung durch veränderte Verkehrsführung (eine ruhige Sackgasse wurde zur Durchgangsstraße) erlaubt eine Minderung von 13,5 %. (AG Erfurt, Az. 222 C 1033/99, aus: WM 2000, S. 592)
Kinderlärm aus der Nachbarwohnung, insbesondere von Kleinkindern, rechtfertigt keine Mietminderung. Selbst die Zusicherung durch den Wohnungsmakler, die Wohnanlage sei "kinderfrei", spielt keine Rolle, da eine solche Zusicherung sittenwidrig ist. (AG München, Az. 412 C 23697/99)
Kinderlärm aus der darüber liegenden Wohnung und erhöhte Geräuschkulisse durch Besucher rechtfertigen keine Unterlassungsklage des unteren Mieters gegen den oberen Mieter. (AG Wedding, Az. 6a C 228/01, aus: MM 11/02, S. 37)
Ist der Kinderlärm (hier: lautes Trampeln, Laufen und Schreien) so groß, dass nach 22:00 Uhr trotz Ohropax und Schlaftabletten keine Nachtruhe möglich ist, kann nicht nur die Miete gemindert werden, sondern von Vermieter auch eine Kündigung verlangt werden. Hier wurde der Vermieter vom Gericht zur fristlosen, hilfsweise ordentlichen Kündigung verurteilt. (LG Berlin, Urteil von 11.01.1999, aus: WM 1999, S. 329)
Dringen in der Zentralheizung sehr laute Knackgeräusche auf, ist eine Minderung von 10 % angemessen. (LG Hannover, aus: Wohnungsmängel und Mietminderung, Hrsg. BMV 1996)
Werden nach 22:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen Flaschen in die Glascontainer geworfen, kann die Miete um 10 % gemindert werden. (LG Berlin, aus: Wohnungsmängel und Mietminderung, Hrsg. BMV 1996)
Lärmbelästigungen, die von einer Diskothek im Erdgeschoss des Mietshauses ausgehen, können im Einzelfall die Minderung der Nettokaltmiete um 30 % rechtfertigen. (AG Berlin Schöneberg, Az. 17 C 562/97, aus: MM 3/99, S. 35)
Ein in der Nacht über 10 dB liegender Gaststättenlärm erlaubt dem darüber wohnenden Mieter eine Minderung bis zu 50 %. (AG Berlin Schöneberg, Az. 2 C 6/94, aus: GE 23/96, S. 1499)
Fall: Dem Mieter wurde schriftlich das Vorhandensein des Lokals mit Nachtbetrieb bei Vertragsschluss bekannt gegeben. Fünf Jahre darauf wechselte der Lokalinhaber, der Lärm betrug laut Messungen des Umweltamtes nachts über 10 dB. Amtlich verordnete Schallisolierungen brachten keine Linderung.
Hält der Gaststättenlärm bis 1:00 Uhr morgens an, ist eine Mietminderung von 37 % angemessen. (AG Rheine, aus: Wohnungsmängel und Mietminderung, Hrsg. BMV 1996) Ein anderes Gericht erlaubt eine Minderung von 50 %. (AG Berlin Schöneberg, aus: MM 1995, S. 28)
Beträchtlicher Lärm aus dem Lokal zwischen 22:00 Uhr abends und 3:00 Uhr früh erlaubt eine Minderung von 40 % der Nettokaltmiete. (LG Berlin, Az. 67 S 342/01, aus: MM 1+2/03, S. 46) Das gilt auch, wenn der Mieter bei Vertagabschluss auf das Lokal aufmerksam gemacht wurde; denn Kenntnis vom Lokal zu erhalten bedeutet nicht gleich Kenntnis von der Lärmbelästigung zu nehmen.
Wird nahe der Wohnung eine Skater-Anlage gebaut, von der bis 22:00 Uhr Lärm ausgeht, ist eine Minderung von 5 % gerechtfertigt. (AG Emmerich, Az. 9 C 72/00)
Hämmert nachts ab 22:00 Uhr der Obermieter auf seiner PC-Tastatur oder Schreibmaschinentastatur dermaßen herum, dass es in der unteren Wohnung zu hören ist und schlafstörend wirkt, ist eine Minderung von 10 % angemessen. (AG Potsdam, Az. 26 C 82/01, aus: NZM 2002, S. 68) Allerdings bezog sich das Urteil auf ein Wohngebäude mit Luxuswohnungen und einen Quadratmeterpreis beim Geschädigten von netto 730,12 Euro.
Wird von einigen Mietern im Mehrfamilienhaus die Wohnungstür gelegentlich lautstark zugeschlagen, stellt das noch keinen vertragswidrigen Gebrauch dar und muss sowohl vom Vermieter als auch von den Mitmietern des Hauses hingenommen werden. Eine Mietminderung durch Mitmieter ist deswegen unzulässig. (LG Berlin, Az. 64 S 63/99, aus: ZMR 2000, S. 532)
Normales Laufen in der Wohnung mit Straßenschuhen ist normale Nutzung der Mietsache und rechtfertigt beim darunter wohnenden Mieter keine Mietminderung. (OLG Düsseldorf, Az. 9 U 218/96)
Verrichtet der Mieter nachts Büroarbeiten in der Wohnung und dringen Tastaturgeräusche in die darunter gelegene Wohnung, ist eine Minderung von 10 % gerechtfertigt. Erst recht, wenn es sich um Luxuswohnungen handelt. (AG Potsdam, Az. 26 C 82/01, aus: NZM 2002, S. 68)
Übersteigt das Quietschen der Hoftür die zulässigen Lärmpegel, ist eine Minderung von 15 % gerechtfertigt. (AG Köln, Az. 214 C 437/00, aus: WM 2002, S. 695)
Fallen Haustür und Garagentür derart lärmend ins Schloss, dass ein Lärmpegel bei der Garagentür von 29 und 52 dB(A) und bei der Haustür von bis zu 45,9 dB(A) gemessen werden, ist eine Mietminderung von 20 % gerechtfertigt. (AG Mainz, Az. 81 C 230/01, aus: WM 2003, S. 87)
siehe auch: ... wegen Geruchs- und Lärmbelästigung
siehe auch: Mängel an der Mietsache bei Vertragsabschluss
siehe auch: Mietminderung und Schadenersatzanspruch des Vermieters
siehe auch: Mietminderung und Verwirkung
siehe auch: Müllcontainer und Lärm
siehe auch: Verwirkung verschiedener Ansprüche
... Mäuse
Hat der Mieter monatelang Mäuse und Kakerlaken in der Wohnung, kann er die Miete um 10 % mindern. (AG Bonn, aus: Wohnungsmängel und Mietminderung, Hrsg. BMV 1996)
... Mobilfunkantenne
siehe: Mobilfunkantenne
... Motten
Sind bis zu 10 Motten in jedem Zimmer der Wohnung und wöchentlich 20 bis 30 Flecken toter Motten von den Wänden zu entfernen, ist eine Minderung von 25 % gerechtfertigt. (AG Bremen, Az. 25 C 118/01, aus: WM 2002, S. 215)
siehe auch: ... wegen Kakerlaken
... Mülltonnen
Sind die Mülltonnen ständig überfüllt und kann der Mieter seinen Müll nicht mehr einfüllen, darf er die Miete um 5 % kürzen. (AG Potsdam, Az. 26 C 406/94, aus: WM 1996, S. 760)
... Neubau
Wird auf dem Nachbargrundstück ein Neubau errichtet und werden dadurch der Ausblick aus der Wohnung und die Lichtverhältnisse im Wohnzimmer erheblich beeinträchtigt, indem nur noch spät nachmittags Sonnenlicht in das Wohnzimmer fällt und vom gegenüber liegenden Balkon (ca. 5 m nur entfernt) auch in das Wohnzimmer eingeblickt werden kann, so kann die Miete wegen berechtigter Mängel gemindert werden.
Folgende Berechnung wurde zugrunde gelegt: die Beeinträchtigung durch fehlenden Ausblick, fehlendem Sonnenlicht und direktem Gegenüber wird mit 40 % angesetzt, das betroffene Wohnzimmer macht seinerseits 40 % der gesamten Wohnung aus. Ergebnis: die Miete kann um 16 % gemindert werden. (AG Berlin Köpenick, Az. 7 C 524/99, aus: MM 10/2000, S. 36)
Wird auf dem Nachbargrundstück der eigenen Mietwohnung, wo bei Vertragsabschluß nur ein kleines Haus stand, später ein Neubau errichtet, teilweise nur wenige Meter von den eigenen Fenstern entfernt, von wo aus in die eigene Wohnung (Bad, Schlaf- und Wohnzimmer) eingesehen und alltägliche Lebensgewohnheiten beobachtet werden können, ist eine Mietminderung von 10 % gerechtfertigt. (LG Berlin, Az. 67 S 344/00, aus: MM 6/01, S. 38)
... Parkettboden
Weist der Parkettboden lose Stäbe, Fugen und Höhenunterschiede auf, ist eine Minderung von 6 % gerechtfertigt. (LG Berlin, Az. 63 S 54/00, aus: MM 6/02, S. 33)
... Parkplatz
Hat der Vermieter in unmittelbarer Nähe der Wohn- und Schlafzimmer und der Terrasse einer im Parterre liegenden Mietwohnung einen Parkplatz errichtet, ist der Mietgebrauch durch Abgase und Lärm gemindert und eine Mietminderung von 5 % gerechtfertigt. (AG Berlin Spandau, Az. 6 C 526/99, aus: MM 5/2000, S. 38)
Wird auf dem Parkplatz der Wohnanlage mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren, liegt kein erheblicher Mangel vor, der eine Mietminderung rechtfertigen würde. (LG Berlin, At. 67 S 344/00, aus: MM 6/01, S. 38)
... Prostitution
Wird im Haus Prostitution ausgeübt und werden durch Kunden die Mieter belästigt, kann die Miete um 25 % gemindert werden. (AG Regensburg, aus: Wohnungsmängel und Mietminderung, Hrsg. BMV 1996)
Prostitution in der Nachbarwohnung mit ständigem Kundenbesuch ab 10:00 Uhr morgens bis spät in die Nacht hinein, rechtfertigt eine Minderung der Miete um 20 %. (AG Wiesbaden, Az. 92 C 3285/97 - 28 -, aus: WM 1998, S. 315)
Befindet sich in der Großstadt kein "Sperrbezirk", stellt die bloße Existenz eines Bordells oder bordellähnlichen Betriebs in einem Mietshaus noch keinen Mangel dar, der eine Mietminderung rechtfertigt. Erst, wenn von dem Betrieb Belästigungen für die Mieter ausgehen, kann die Miete gemindert werden. Konkret: Gestöhne beim Geschlechtsverkehr oder Folterungen, Schlägereien vor dem Lokal, Flucht einer unbekleideten Frau im Treppenhaus, herumliegende Kondome im Flur, nur mit Unterwäsche bekleidete Gäste auf der Straße, erlauben die Miete um 20 % zu kürzen. Kommt es überdies zu lauten Unterhaltungen, Gläserklirren und lautem Türzuschlagen, kann die Miete um 25 % gemindert werden. (LG Berlin, Az. 61 S 518/98, aus: NJW-RR 2000, S. 601). Ein anderes Gericht erlaubte eine Minderung zwischen 55 % in der Winterzeit und 70 % in der Sommerzeit. (AG Berlin Charlottenburg, aus: WM 1999, S. 71)
Ein Fensterbordell im Mietshaus mit separatem Eingang rechtfertigt keine Mietminderung, weil kein Risiko besteht, Kunden des Bordells im Treppenhaus begegnen zu können. Erst recht entfällt das Minderungsrecht, wenn das Mietshaus in unmittelbarer Nachbarschaft einer stadtbekannten "Rotlichtszene" liegt. (AG Hamburg, Az. 47 C 666/00, aus: WM 2002, S. 264)
siehe auch: Kündigung wegen Prostitution
... Ratten
Ratten an den Mülltonnen rechtfertigen eine Mietminderung von 2 %. (LG Berlin, Az. 64 S 356/98, aus: GE 2000, S. 345)
Sind Ratten ständig auf dem Hof und deswegen schon Rattenfallen aufgestellt, kann die Miete um 10 % gemindert werden. (AG Aachen, Az. 5 C/00, aus: WM 2000, S. 379)
... Raumtemperatur
Wird in der Wohnung nur eine Temperatur bis 18 Grad Celsius erzielt, liegt ein Mangel vor, der eine Mietminderung von 10 % rechtfertigt. Eine mietvertragliche Vereinbarung, wonach diese Temperatur ausreichend sei, ist unwirksam. (AG Berlin Charlottenburg, Az. 19 C 228/98, aus: MM 6/2000, S. 39)
Wird in den Gewerberäumen (hier ein Cafe) im Februar keine Temperatur von mindestens 20 Grad erreicht, ist eine Mietminderung von 35 % gerechtfertigt. Das gilt auch, wenn das Cafe in einer "Mall" (Einkaufspassage) liegt und die Eingangstür ständig geöffnet ist. (KG Berlin, Urteil von 11.03.02, Az. 8 U 9211/00, aus: GE S. 730)
siehe auch: ... Heizung
siehe auch: Raumtemperatur in Mieträumen
... Risse
Wird in der Wand ein Riss entdeckt, kann die Miete um 2 % gemindert werden. (LG Berlin, Az. 64 S 53/98, aus: GE 1998, S. 1275)
... Rollladen
Lassen sich die Rollläden im Wohn- und Schlafzimmer nicht richtig hochziehen und absenken und quietschen dabei noch, kann die Miete um 5 % gemindert werden. (AG Warendorf, Az. 5 C 472/99, aus: WM 2000, S. 379)
... Schatten
Geraten die Wohnräume durch jahrzehntelangen Baumwuchs auf dem Grundstück immer mehr in den Schatten, liegt kein Mangel vor, der eine Minderung rechtfertigt. Allerdings kann sich die Beschattung der Wohnräume auf die Miethöhe, vor allem auf die Spanneneinordnung laut Mietspiegel, auswirken. (LG Berlin, Az. 63 S 155/00, aus: GE 9/01, S. 626
... Schimmelbildung
siehe: ... Feuchtigkeit
siehe auch: Schimmelbildung
... Silberfische
Silberfische in größerer Zahl (hier: 20 - 25 Stück) in der Wohnung, rechtfertigen eine Mietminderung von 15 % (AG Berlin Tiergarten, aus: MM 1990, S. 233), von 20 % (AG Lahnstein, aus: Wohnungsmängel und Mietminderung, Hrsg. BMV 1996)..
Silberfische nur in Feuchträumen stellen nicht unbedingt einen berechtigten Grund für eine Mietminderung dar; denn das zeitweise Auftreten von Insekten ist nicht immer zu verhindern. Erst recht liegt kein Mangel vor, wenn die Belastung durch Silberfische das übliche Maß nicht übersteigt. (LG Lüneburg, Az. 4 S 394/97, aus: WM 9/98, S. 570)
... Skateboard-Anlage
Ist in der Nähe des Wohnhauses eine Skateboard-Anlage errichtet worden, die bis 22:00 Uhr betrieben wird, Musik und Rollgeräusche teilweise auch die zulässigen Lärmwerte überschreiten, kann die Miete um 5 % gemindert werden. dass der Vermieter diese Anlage nicht errichtet hat und auch nichts gegen diese Anlage unternehmen konnte. ist unerheblich. (AG Emmerich, Az. 9 C 72/00)
... Tauben
Fliegen dem Mieter durch ein geöffnetes Fenster (hier ein Kippfenster) Tauben in die Wohnung und anschließend auf demselben Weg wieder hinaus, rechtfertigt das keine Mietminderung. Im Gegenteil, wer in einer Großstadt in einen Altbau zieht, muss damit rechnen, dass sich dort Tauben aufhalten oder niederlassen. (LG Berlin, Az. 63 S 6/00, aus: GE 2001, S. 346) Auch Taubendreck auf dem Balkon ist kein Minderungsgrund. (AG Berlin Neukölln, in: GE 1999, S. 1499)
... Telefonanschluss
Ein fehlender Telefon Anschluss in der Wohnung erlaubt eine Minderung um 5 %. (LG Berlin, Az. 64 S 53/98, aus: GE 1998, S. 1275)
... Terrasse
Kann die mitvermietete Terrasse nicht genutzt werden, darf die Miete um 10 bis 20 % gemindert werden. (LG Berlin, Az. 62 S 321/95, aus: GE 9/97, S. 555)
Ist infolge von Bauarbeiten die mitvermietete Terrasse nicht nutzbar, kann die Miete um 5 % gemindert werden. (AG Potsdam, Az. 26 C 406/94, aus: WM 1996, S. 760)
... Treppenhaus
Sind die Wände im Treppenhaus bemalt und verschmiert, Tapeten aufgeschlitzt, Elektroleitungen nur provisorisch befestigt, kann die Miete um 10 % gemindert werden. (AG Köln, Az. 207 C 14/97, aus: WM 1997, S. 470)
Ist das Treppenhaus renovierungsbedürftig, kann die Miete (hier: Nettokaltmiete) um 5 % gemindert werden. (AG Hamburg, Az. 314b C 554/94, aus: WM 1996, S. 535)
... Trinkwasser
Ist das Trinkwasser braun verfärbt, kann die Miete um 5 % gemindert werden. (AG Berlin Schöneberg, Az. 102 C 55/94)
Ist das Trinkwasser nitrathaltig, ist eine Mietminderung von 10 % zulässig. (AG Osnabrück, aus: Wohnungsmängel und Mietminderung, Hrsg. BMV 1996)
Kommt rostiges Trinkwasser aus der Leitung, ist eine Mietminderung von 10 % angemessen. (AG Köln, aus: Wohnungsmängel und Mietminderung, Hrsg. BMV 1996)
... Trockenraum
Wird dem Mieter die Nutzung eines vorhandenen Trockenraums entzogen, ist eine Mietminderung von 3 bis 5 % zulässig. (LG Saarbrücken, aus: WM 96, S. 468; LG Köln, aus: WM 93, S. 670)
Können vertraglich zugesichert die Waschküche, der Trockenboden oder der Garten zum Waschen und Wäschetrocknen nicht mehr genutzt werden, ist eine Mietminderung von 17,6 % angemessen. (AG Köln, Az. 218 C 138/00, aus: WM 2001, S. 467)
... Tür
Wird in der Wohnzimmertür ein Riss entdeckt, kann die Miete um 2 % gemindert werden. (LG Berlin, Az. 64 S 108/01, aus: GE 2001, S. 1606)
... Wand
siehe: ... Risse
... Warmwassertemperatur
Wird in einer Wohnung mit fließendem Warmwasser nach 10 Sekunden, in denen nicht mehr als 5 Liter Wasser gelaufen sind, nicht eine Wassertemperatur von 45 Grad Celsius erreicht, liegt ein Mangel. Dauert es über 5 Minuten, bis wenigstens 40 Grad erreicht sind, kann wegen des unzumutbaren Wasserverbrauchs die Miete um 10 % gemindert werden. (AG Berlin Schöneberg, Az. 102 C 55/94)
Müssen erst 10 Liter Kaltwasser vorlaufen, bevor das Wasser eine Temperatur von 40 Grad erreicht, liegt ein Mangel vor, der eine Minderung von 10 % rechtfertigt. (AG Berlin Köpenick, Az. 12 C 214/00, aus: MM 3/01, S. 46)
Nachdem 70 Liter Wasser flossen, erreichte das Warmwasser erst eine Temperatur von 37 Grad. Eine Mietminderung von 5 % ist gerechtfertigt. (LG Berlin, Az. 64 S 108/01, aus: GE 2001, S. 1606)
Fällt das Warmwasser ganz aus und müsste kalt geduscht werden, sind 15 % Mietminderung angemessen. (AG München, aus: NJW-RR 1991, S. 845)
... Wassermangel
Fällt infolge eingefrorener Leitungen die Wasserversorgung aus, kann die Miete um 10 % gemindert werden. (LG Berlin, aus: GE 1996, S. 471)
Wird infolge von Modernisierungsarbeiten die Wasserversorgung der Wohnung unterbrochen, ist eine Minderung von 20 % gerechtfertigt. (LG Berlin, Az. 67 T 70/02, aus: MM 11/02, S. 35)
siehe auch: ... Elektrik
... Wasserspülung
Ist der Druck der Wasserspülung so gering, dass nur 3 Blatt Klopapier hinuntergespült werden, kann die Miete um
5 % gemindert werden. (AG Warendorf, Az. 5 C 472/99, aus: WM 2000, S. 379)
... Wassertemperatur
Sinkt die Wassertemperatur beim Duschen um 13 Grad, wenn in der Nachbarwohnung ebenfalls geduscht wird, ist eine Mietminderung von 13 % zulässig. (AG Berlin Charlottenburg, Az. 204 C 349/02, aus: MM 6/03, S. 10)
