gefragt von administrator am 30.11.1999

Mieterhöhung und Staffelmietvertrag

Mieterhöhung und Staffelmietvertrag

Wurden im Mietvertrag gleichzeitig eine Staffelmiete und eine Mieterhöhungsmöglichkeit nach MHG vereinbart, gilt nur die Mieterhöhungsmöglichkeit. (LG Berlin, Az. 62 S 321/95, aus: GE 9/97, S. 555)

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