Wohnen und leben
 
Immobiliensuche

Mieterhöhung und Staffelmietvertrag

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Mieterhöhung und Staffelmietvertrag

Wurden im Mietvertrag gleichzeitig eine Staffelmiete und eine Mieterhöhungsmöglichkeit nach MHG vereinbart, gilt nur die Mieterhöhungsmöglichkeit. (LG Berlin, Az. 62 S 321/95, aus: GE 9/97, S. 555)

0 Kommentare zu „Mieterhöhung und Staffelmietvertrag”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

© 2006-2012 Wohnung.net