gefragt von administrator am 30.11.1999
Mieterhöhung und Staffelmietvertrag
Mieterhöhung und StaffelmietvertragWurden im Mietvertrag gleichzeitig eine Staffelmiete und eine Mieterhöhungsmöglichkeit nach MHG vereinbart, gilt nur die Mieterhöhungsmöglichkeit. (LG Berlin, Az. 62 S 321/95, aus: GE 9/97, S. 555)
