gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigung wegen Instandsetzungsarbeiten

Kündigung wegen Instandsetzungsarbeiten

Lässt der Vermieter angefangene Instandsetzungsarbeiten nicht zügig durchführen, so hat der Mieter das Recht, wegen der durch die Verzögerung entstandene Beeinträchtigung des Mietgebrauchs nach Fristsetzung das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. (LG Berlin, Az. 62 S 321/95)

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Mietrecht: Ansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparatur
Mietrecht: Ansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparatur
kündigung nur 2 mal im Jahr möglich
Mietvertrag DDR, Kündigung
Kündigung, wie mache ich es richtig