gefragt von administrator am 30.11.1999
Kündigung wegen Instandsetzungsarbeiten
Kündigung wegen InstandsetzungsarbeitenLässt der Vermieter angefangene Instandsetzungsarbeiten nicht zügig durchführen, so hat der Mieter das Recht, wegen der durch die Verzögerung entstandene Beeinträchtigung des Mietgebrauchs nach Fristsetzung das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. (LG Berlin, Az. 62 S 321/95)
