gefragt von administrator am 30.11.1999
Kündigung wegen Insolvenz des Mieters
Kündigung wegen Insolvenz des MietersUnabhängig von einer mietvertraglichen Klausel kann der Vermieter den Mieter wegen eines Insolvenzverfahrens nicht kündigen. Dieses Recht hat entsprechend §§ 119, 108 Abs. 1 und 109 Abs. 1der Insolvenzordnung nur der Insolvenzverwalter. (OLG Hamm, Az. 30 U 192/00, aus: NZM2002, S. 343)
