gefragt von administrator am 30.11.1999

wer zahlt das bäume fällen mieter oder vermieter ?

hallo
wer hilft mir weiter ? wer zahlt das bäume fällen und neu anpflanzen von sträuchern plus raseneinsaat , bordsteinkanten einsetzen usw.....wenn ungeziefer(ratten)die verursacher des schadens sind,(rattennest unter den alten bäumen) wir wohnen in einer genossenschaftswohnung mit 8 parteien,der vermieter hat die kosten zu ca.50% auf die mieter umgelegt

gruß martin
Stichwörter: fällen + mieter + vermieter + zahlt + bäume

Antworten

antwort von administrator am
Müssen Sie wohl zahlen, folgendes gehört in die Umlagefähigen Betriebskosten:



Betriebskosten und Gartenpflege

Regelmäßige Gartenpflege gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten. Das schließt Beseitigung von Ästen aus dem Baum oder Fällen einiger Bäume mit ein. Werden hingegen sämtliche bäume gefällt, stellt das eine Gartenumgestaltung dar, die nicht auf die Mieter über die Betriebskosten umgelegt werden kann. (AG Köln, Az. 207 C 213/00, aus: NZM 2001, S. 41)

Die Beseitigung eines zu groß gewordenen Baumes gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn er zu viel Schatten auf die Wohnungen des eigenen Mietshauses wirft. (AG Düsseldorf, Az. 33 C 6544/02, aus: WM 2002, S. 49 8)

Die Kosten für die Anschaffung von Gartengeräten sind keine umlagefähigen Betriebskosten. (LG Potsdam, Az. 11 S 81/01, aus: MM 04/03 S. 47)

Die Kosten für einen Häcksler können nicht als Betriebskosten au die Mieter umgelegt werden. (AG Starnberg, Az. 1 C 1209/02, aus: NZM 2002, S. 910)

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