gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigung d. Vermieter/neue Wohnung/Wie lang muß ich zahlen?

Mir wurde durch meine Vermieter fristgerecht gekündigt, weil er das Haus grundlegend umbauen möchte.
Der Mietvertrag läuft also von Seiten des Vermieters zum 30.04.2004 aus.
Wenn ich nun eine neue Wohnung finde, diese aber früherbeziehen muss,
kann ich dann den alten Vertrag fristlos kündigen?
Oder bin ich dazu verpflichtet, die ausstehende Miete bis zum 30.04.2004 zu zahlen?
Es wäre nett, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte,
ich bin vor allem dankbar über E-Mails:
valundriel@web.de
DANKE!!!

Antworten

antwort von administrator am
Sie müssen wohl die Kündigungsfrist einhalten, auch wenn Sie eine neue Wohnung haben, will der Vermieter das Haus bzw. die Wohnung Umbauen, wird er wohl froh sein, das Sie früher ausziehen, dann kann er früher mit dem Umbau beginnen.

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