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Gehwegplatten und Instandhaltung

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Gehwegplatten und Instandhaltung

Die Kosten der Erneuerung von Gehwegplatten auf dem Mietwohngrundstück sind keine umlagefähigen Kosten der Gartenpflege, sondern Instandhaltungskosten und gehen zu Lasten des Vermieters. (AG Stuttgart, Bad Cannstatt, Az. 2 C 398/96, aus: WM 8/96)
Stichwörter: gehwegplatten + instandhaltung

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