gefragt von administrator am 30.11.1999
Gehwegplatten und Instandhaltung
Gehwegplatten und InstandhaltungDie Kosten der Erneuerung von Gehwegplatten auf dem Mietwohngrundstück sind keine umlagefähigen Kosten der Gartenpflege, sondern Instandhaltungskosten und gehen zu Lasten des Vermieters. (AG Stuttgart, Bad Cannstatt, Az. 2 C 398/96, aus: WM 8/96)
