gefragt von administrator am 30.11.1999

Gehwegplatten und Instandhaltung

Gehwegplatten und Instandhaltung

Die Kosten der Erneuerung von Gehwegplatten auf dem Mietwohngrundstück sind keine umlagefähigen Kosten der Gartenpflege, sondern Instandhaltungskosten und gehen zu Lasten des Vermieters. (AG Stuttgart, Bad Cannstatt, Az. 2 C 398/96, aus: WM 8/96)
Stichwörter: gehwegplatten + instandhaltung

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