gefragt von administrator am 30.11.1999

Frauenhaus und Kündigung

Frauenhaus und Kündigung

Dem Trägerverein, der ein Gebäude zur Nutzung als sogenanntes Frauenhaus angemietet hat, kann nach Beendigung des Mietvertrages grundsätzlich vom Gericht eine Räumungsfrist unter Berücksichtigung der Interessen der Hausbewohner bewilligt werden. (LG Lübeck, Az. 6 S 24/92, aus: WM 11/96, S. 717)
Stichwörter: frauenhaus + kündigung

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