gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigung wg. Eigenbedarf, Schadensersatz für Umzugskosten?

Wurde dem Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt (hier sollte der Sohn des Vermieters einziehen) und er gerichtlich zur Räumung verurteilt und bleibt die Wohnung nach Auszug des Mieters über fünf Jahre ungenutzt, so ist die Eigenbedarfskündigung ungerechtfertigt und steht dem gekündigten Mieter Schadenersatz für die Umzugs- und Prozesskosten zu. (BVerfG, 1 BvR 1185/ 01 zu einem Urteil des LG Lüneburg, Az. 6 S 35/ 01) Daran ändert auch nichts, dass der Eigentümer in Eigenleistung die Wohnung in dieser Zeit umbaute und renovierte.

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Schadensersatz bei Unterlassen der Schönheitsreparaturen
Schadensersatzanspruch des Vermieters wg. Dübellöcher im Bad
Suche Wohnunge oder Wg in Köln März bis August 2004
Suche eine nette WG in Mainz und Umgebung bis ca. 15 km Entf
WG ruhige Lage, mit guter Bahnverbindung in Hannover.