gefragt von administrator am 30.11.1999

Muß der Untermieter Heizkosten nachzahlen?

Hallo!
Habe mein Zimmer in einer WG für 6 Wochen untervermietet, weil ich schon vor Ablauf der Kündigungsfrist ausgezogen bin.
Jetzt hat dieser Untermieter unglaublich viel geheizt und mir stellt sich die Frage, wer die Nachzahlung, die auf jeden Fall kommen wird und ausschließlich von ihm verursacht wurde, zahlen muß.
Habe ich Pech gehabt und muß blechen oder habe ich einen Rechtsanspruch, von dem Untermieter das Geld zu fordern?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.
Stichwörter: heizkosten + muß + nachzahlen + untermieter

Antworten

antwort von administrator am
Hallo,

wenn du keinen schriftlichen Mietvertag gemacht hast, gilt auch ein mündlicher Untermietvertrag, kommt aber darauf an, was "mündlich" besprochen worden ist, da die Nebenkosten - Heizung usw. normalerweise im Mietvertrag (also auch mündlich) aufgenommen werden muß !

Ich würd die Betriebskostenabrechnung abwarten und wenn du nachzahlen mußt, diese Anteilig deinem Untermieter berechnen.

Gruß

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Heizkosten Abrechnung
Heizkosten - Verbrauchserfassung
Heizkosten - Ausstattung zur Verbrauchserfassung
Heizkosten - Pflicht zur Kostenverteilung
Heizkosten - Verteilung der Wärmeversorgungskosten