gefragt von administrator am 30.11.1999

Wohnungsmängel Was ist ein Mangel bzw. Fehler der Mietsache?

Was ist ein Mangel bzw. Fehler der Mietsache?

Nach dem Gesetz ist eine Wohnung mangelhaft, “wenn sie einen Fehler hat, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder wenn ihr eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder wenn eine solch Eigenschaft später wegfällt.”

Typische Fehler oder Mängel:

- durchlässiges oder morsches Dach
- undichte Fenster
- Feuchtigkeitsschäden oder –flecken
- übermäßige Hellhörigkeit der Mieträume
- unwirtschaftlich arbeitende Heizung
- ungenügende oder gar keine Beheizung der Wohnung
- Lärm einer Gastwirtschaft, Diskothek in der Nachbarschaft
- Störungen durch eine Baustelle

Was ist zu tun?

Mangel dem Vermieter schriftlich anzeigen mit realistischer Terminstellung der Beseitigung und eventueller Androhung einer Mietminderung bei Nicht- oder nicht termingemäßer Beseitigung des/der Mangels/Mängel.
Stichwörter: bzw + fehler + mangel + mietsache + wohnungsmängel

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Wohnungsmängel und Mietminderung
Welche Rechte bei Lärm- bzw. Geruchsbelästigung?
Anfechtung Mietvertrag wegen Irrtum über Wert der Mietsache?
Wohnungsmängel Was ist ein Mangel bzw. Fehler der Mietsache?
Wohnungsmängel Was ist ein Mangel bzw. Fehler der Mietsache?