gefragt von administrator am 30.11.1999
Wann liegt "Mietwucher" vor?
Wann liegt "Mietwucher" vor?Mietwucher liegt vor, wenn die Miete infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Wohnräumen die ortsüblich vergleichbaren Mieten um mehr als 20 % übersteigt.
