gefragt von administrator am 30.11.1999

Wann liegt "Mietwucher" vor?

Wann liegt "Mietwucher" vor?


Mietwucher liegt vor, wenn die Miete infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Wohnräumen die ortsüblich vergleichbaren Mieten um mehr als 20 % übersteigt.
Stichwörter: liegt + mietwucher + wann

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Wann ist eine Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar?
Mietvertrag DDR, Mietwucher und Auskunftsklage
wann eine Betriebskostenabrechnung vom Vermieter an den Miet
Wann ist die Erklärung zum Mietvertragsabschluss anfechtbar?
Wann liegt ein Inhaltsirrtum vor?