gefragt von administrator am 30.11.1999

Nichtigkeit mehrjähriger Verträge mangels Schriftform?

Hat die Nichtbeachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform für Mietverträge, die für längere Zeit als ein Jahr gelten sollen, die Nichtigkeit des Mietvertrags zur Folge?


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Nein. In diesem Fall gilt der Mietvertrag als auf unbestimmte zeit abgeschlossen. Vgl. § 550 Abs. 1 BGB.

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