gefragt von administrator am 30.11.1999

Was unterscheidet die Nichtigkeit von der Anfechtbarkeit?

Was unterscheidet die Nichtigkeit von der Anfechtbarkeit?


Der anfechtbare Mietvertrag ist zunächst wirksam; er wird erst durch die Erklärung der Anfechtung unwirksam. Dagegen ist der nichtige Mietvertrag schon von Gesetzes wegen unwirksam, ohne daß es einer besonderen Erklärung bedarf.

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