gefragt von administrator am 30.11.1999
Was unterscheidet die Nichtigkeit von der Anfechtbarkeit?
Was unterscheidet die Nichtigkeit von der Anfechtbarkeit?Der anfechtbare Mietvertrag ist zunächst wirksam; er wird erst durch die Erklärung der Anfechtung unwirksam. Dagegen ist der nichtige Mietvertrag schon von Gesetzes wegen unwirksam, ohne daß es einer besonderen Erklärung bedarf.
