gefragt von administrator am 30.11.1999

Wann ist Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechtbar?

Wann kann eine Erklärung zum Abschluß des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung angefochten werden?


Arglistige Täuschung liegt vor, wenn durch die Erklärung
- falsche Tatsachen vorgespiegelt oder
- wahre Tatsachen verschwiegen worden sind, obwohl der Erkläe3nde verpflichtet gewesen wäre, diese zu offenbaren.
Stichwörter: mietvertrag + täuschung + wann + anfechtbar + wegen

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