gefragt von administrator am 30.11.1999

Ist ein Kalkulationsirrtum Grund zur Vertragsanfechtung?

Kann auch ein Kalkulationsirrtum ein Grund sein, die Erklärung zum Abschluß des Mietvertrags anzufechten?


Wenn dem Vertragspartner die Berechnung- bzw. die Berechnungsgrundlagen nicht offen gelegt wurden, begründet ein Rechenfehler kein Anfechtungsrecht (verdeckter Kalkulationsirrtum). Wurde dem Vertragspartner die fehlerhafte Kalkulation mitgeteilt (offener Kalkulationsirrtum), kommt ebenfalls keine Anfechtung wegen Irrtums in Betracht, wohl aber eine Korrektur nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage.

Quelle: Bundesgerichtshof
Wertpapier-Mitteilungen 1986, S. 564

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Ist ein Kalkulationsirrtum Grund zur Vertragsanfechtung?
Ist ein Kalkulationsirrtum Grund zur Vertragsanfechtung?
Ist ein Kalkulationsirrtum Grund zur Vertragsanfechtung?
Welche Frist gilt für die Vertragsanfechtung?
Grund für fristlose Kündigung?