gefragt von administrator am 30.11.1999

Anfechtung Mietvertrag wegen Irrtums im Beweggrund?

Kann eine Erklärung zum Abschluß des Mietvertrags wegen eines Irrtums im Beweggrund angefochten werden?


Nein. Der sogenannte Motivirrtum berechtigt nicht zur Anfechtung der Erklärung zum Abschluß des Mietvertrags.

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