gefragt von administrator am 30.11.1999

Anfechtung Mietvertrag wegen Irrtum über Wert der Mietsache?

Kann wegen eines Irrtums über den Wert den Mietwert die Erklärung zum Abschluß des Mietvertrags angefochten werden?


Nein. Der Wert der Mietsache als solcher ist keine Eigenschaft im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB
Stichwörter: über + mietsache + mietvertrag + wegen + anfechtung

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