gefragt von administrator am 30.11.1999
Welche Fälle des Irrtums berechtigen zur Anfechtung?
Welche Fälle des Irrtums berechtigen zur Anfechtung der Erklärung zum Abschluß des Mietvertrags?Gesetz anerkannte Gründe, die zur Anfechtung der Erklärung wegen Irrtums berechtigen sind
- der Inhaltsirrtum,
- der Erklärungsirrtum und
- der Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft.
Vgl. § 119 BGB.
