gefragt von administrator am 30.11.1999
Wann ist die Erklärung zum Mietvertragsabschluss anfechtbar?
Wann ist die Erklärung zum Abschluß des Mietvertrags anfechtbar?Als Anfechtungsgründe kommen
- die Anfechtung wegen Irrtums, § 119 BGB,
- die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, § 123 BGB und
- die Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung, § 123 BGB,
in Betracht.
