gefragt von administrator am 30.11.1999

Wann ist die Erklärung zum Mietvertragsabschluss anfechtbar?

Wann ist die Erklärung zum Abschluß des Mietvertrags anfechtbar?


Als Anfechtungsgründe kommen
- die Anfechtung wegen Irrtums, § 119 BGB,
- die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung, § 123 BGB und
- die Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung, § 123 BGB,
in Betracht.

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