gefragt von administrator am 30.11.1999
Nebenkostenberichtigung rechtens?
Hallo Leute,ich bitte um eure Mithilfe und Informationen. Mein Vermieter hat mir am 18.09.2003 die Nebenkostenabrechnung für den Mietzeitraum 1.1.2002-31.12.2002 zukommen gelassen. Darauf wies er eine Rückzahlung von 583,24 EURO aus.
Nun kam am 4.1.2004 eine Berichtigung der Nebenkostenabrechnung und nun sollen wir 583,24 EURO nachzahlen
Muss ich nun rein rechtlich zahlen oder ist die Frist (1 Jahr)
Vielen Dank
alex
Antworten
antwort von administrator am
hallo,ob die Frist abgelaufen ist, kommt darauf an ob Sie vor oder nach 09.2001 angemietet haben ?!
Es gibt aber glaube ich ein Urteil, nachdem der Vermieter eine Abrechnung nicht nachträglich berichtigen kann, finde es leider nicht, bei über 500 Euro würd ich aber mal einen Rechtsanwalt fragen !
