gefragt von administrator am 30.11.1999

Nebenkosten

Hallo liebe Leute,

meine Vermieterin moechte, dass ich fuer Kaltwasser, Abwasser und Muellgebuehren fuer das vergangene Jahr nachzahlen soll.
Ich wohne seit August 2001 in einer Souterrainwohnung. In den Jahren zuvor musste ich nie etwas fuer Kaltwasser und Muell nachzahlen bzw. wurde mir zurueckerstattet, geschweige denn, es wurden mir nie irgendwelche Rechnungen vorgelegt, oder davon gesprochen.
Ich habe keinen Kaltwasserzaehler.
Meinen Einwand das ich in den Jahren zuvor nie auf solche Kosten oder Nachzahlungen von Ihr hingewiesen wurde, konterte Sie mit dem Argument, wenn Sie (Vermieterin) wolle, koenne Sie mir noch fuer die Gartenpflege und anderes Kosten verlangen.
Der Garten wird von meinen Vermietern (Rentner) selbst bepflanzt und ist Ihr grosses Hobby.
Und Sie (Vermieterin) brachte mir einige Beispiele von Ihren Bekannten wie teuer Sie wohnen und ich so "guenstig", als Vergleich.

Ich las mir jetzt meinen Mietvertrag durch. Dort steht unter der Klausel Mietzins:

1.) Der Mietzins betr. 425.- Euro, fuer 55 qm ohne Heizung und Energie.
2.) Nebenabgaben, naemlich Kosten fuer Sach- und Haftpflichtvers., Grundsteuer, Abwasser, Muell werden nicht besonders erhoben.
3.) Aufgrund von Erhoehungen der Betriebskosten im Sinne §27 der zweiten BV koennen der Mietzins oder die event. vereinbarten Abgaben
fuer Nebenkosten unter Angabe der Gruende und der Berechnung erhoeht werden.
Die Erklaerung muss jeweils zum 15. eines Monats schriftlich abgegeben werden, damit sie zum 1. eines Monats wirksam wird. usw.......

Jetzt meine Fragen:

a.) Kann meine Vermieterin einfach so von mir obengenannte Gebuehren verlangen?
b.) Was besagt der Abschnitt 2 rechtlich in verstaendlicher Ausfuehrung


Beim Einzug in meine Wohnung war ueberhaupt nichts renoviert.
Habe alles selbst neu renoviert, sogar der Putz fiel manchorts von den Waenden.
Im Sommer, durch die Hitze und wenig Luftaustausch, werden die Abgase von meiner Gas-Therme in die Kueche gedrueckt. Gesundheitsschaedlich und Geruchsbelaestigung.
Ich habe im Laufe meiner Mietzeit umsonst eine Abgasklappe eingebaut, meine Vermieter hatten in Ihrer Wohnung ueber mir einen
Wasserschaden, der auf meinen Decken zu Wasserflecken fuehrte,
habe ich selbst neu gestrichen, gehen ein- zweimal fuer ca. 2 Monate
Ihr Ferienhäuschen und ich huete Haus- und Garten, aus Gefallen und guter nachbarschaftlicher Beziehung.

Das ist ein langer Brief geworden.
Es waere nett und freundlich von euch, mir einige Tips auch rechtliche zu den oben geschilderten Ausfuehrungen zu geben.
Habt herzlichen Dank, Dietmar










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Stichwörter: nebenkosten

Antworten

antwort von administrator am
Hallo,

ein langer Brief ist es wirklich geworden. Ich will versuchen knapp und sachlich zu antworten.

Der Mietvertrag regelt ganz klar die Frage der Nebenkosten. Nur Nebenkosten, die im Mietvertrag ausgewiesen sind, können auch umgelegt werden. Handelt es sich um eine Inklusiv-Miete dann sind alle Nebenkosten in der Miete kalkuliert. Hier kann der Vermieter nur eine Mieterhöhung verlangen und dies im rechtlichen Rahmen.

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