gefragt von administrator am 30.11.1999

Betriebskosten für den Zeitraum 01.01.02 - 31.12.02

franziska_renner@lycos.de
Nachricht: Betriebskosten aus 2002
 
Nun also die Frage, worum es mir geht.
Zum 01. April 2002 hatte ich den Mietvertrag gekündigt, und auch die Betriebskosten für das Jahr 2001 beglichen. Im Dezember 2003 habe ich jetzt eine Abrechnung er Betriebskosten für den Zeitraum 01.01.02 - 31.12.02 bekommen. Habe jetzt aber von verschiedenen Seiten schon gehört, das diese Abrechnung innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Mietvertrages erfolgen muß bzw. laut einem Auszug von Ihnen ist diese Abrechnung sogar innerhalb von 6 Monaten zuzustellen.
 
Muß ich also nun die Betriebskostenabrechnung noch begleichen? Oder kann ich diesbezüglich einen Widerspruch einlegen?
 
Es wäre nett, wenn Sie mir kurzfristig antworten könnten.
 
Mit freundlcihen Grüßen
 
Franziska Renner
Stichwörter: betriebskosten + zeitraum

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