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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich lese hier im Forum schon eine ganze weile mit.
Nun habe ich aber selber mal eine Frage, da ich darüber leider noch nicht die passende Antwort gefunden.
Es geht darum, das ich im Mai 2003 die Miete um knapp 30 EURO gemindert habe und diese selbstverständlich meinem
Vermieter vorher mitgeteilt.
Da auf dieses Schreiben keine Antwort kam, bin ich davon ausgegangen das mein Vermieter diese Minderung anerkannt hat.
Nun habe ich in der NK-Abrechnung für 2003 gesehen, das mein Vermieter diese 30 EURO, stillschweigend, vom Guthaben
abgezogen hat.

Nun meine konkrete Frage:

Darf der Vermieter vom Guthaben aus der NK-Abrechnung die Mietminderung einfach abziehen? Gibt es dazu einen
Gesetzestext bzw. was sagt die Rechtssprechung darüber.

Ich hoffe Ihr könnt mir da weiter helfen.

Marco

2 Kommentare zu „Mietminderungen mit Guthaben aus NK-Abrechnung verrechnen”

Gast Experte!

Falls die Minderung gerechtfertigt war, geht das natürlich nicht.

Falls die Minderung streitig ist, kann er aufrechnen.

Gruss det11

Tomraid Experte!

Vermieter hat die Mietminderung nicht widersprochen?

Das kann aber schlecht für den Vermieter enden.

Bestehe mal auf deine 30 ,- € mal schaun was er dann sagt.

Wenn man sich nicht meldet ist das eine Zustimmung!

Leider kenne ich die Frist hierbei nicht.

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