gefragt von administrator am 30.11.1999
Wie lang darf sich der Mieter Zeit lassen?
HI, wir wohnen in einem Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung. Die Wohnung unter dem Dach ist vermietet und auch die Einliegerwohnung. Am 5.4.05 habe ich de Nebenkostenabrechnung gemacht.Wie lange darf der Mieter prüfen,
wann hat er ein Recht auf Kopien,
wann verfällt sein Anspruch auf Einsicht?
