gefragt von administrator am 30.11.1999

Grundsteuernachzahlung für 2003 rechtens?

Hallo,

habe jetzt meine Nebenkostenabrechnung für 2004 bekommen. Mein Vermieter mußte letztes Jahr für die Jahre 2000-2003 Grundsteuer an die Stadt nachzahlen. Nun liegt eine Nachberechnung für diesen Posten für 2003 bei. Dazu schreibt er, daß er nur für ein Jahr (2003) die Grundsteuer
rückwirkend auf die Mieter umlegen darf. ist das rechtens?

Vielen Dank für die Antwort!

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