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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe ein Problem. Wer kann helfen?
Mein Mietvertrag hat 3mon. Kündigungsfrist. Ich möchte vorher ausziehen und einen Nachmieter stellen.
Reicht ein Nachmieter, oder muss ich 3 Nachmieter zur Auswahl meiner Vermieterin präsentieren. Wie ist das neue Recht?
Danke Sheppy
Stichwörter: neues + recht + nachmieter

3 Kommentare zu „Neues Recht für Nachmieter?”

capo Experte!

Da gibt es keine Änderung. Dazu gibt es meines Wissens kein Gesetz.
3 Monate sind geblieben.

*Jana* aktiver Benutzer

sheppy meinte, ob er 3 Nachmieter benennen muss oder ob 1 reicht

capo Experte!

Wenn' der richtige ist, reicht das. Das entscheidet der Vermieter. Wenn der stichhaltige Gründe für eine Ablehnung hat, dürfen es auch mal mehr sein.
In welchen Gesetz soll das denn stehen? Wer sagt, dass 3 reichen?

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