gefragt von administrator am 30.11.1999
Muss Erhöhung der Gebühren angekündigt werden???
Hallo,mein Vermieter hat - ohne vorherige Absprache/Rückfrage bzw. Begründung (weder schriftlich noch mündlich) - eine größere Mülltonne bestellt, was natürlich auch mit höheren Kosten verbunden ist. Dies geschah vor etwa einem halben Jahr zur Geburt seines 2. Kindes (hieß für den VERMIETER mehr "Abfall" durch Windeln etc.). Wir, die Mieter, hatten mit dem bisherigen Volumen der Mülltonne keine Schwierigkeiten
Ich ziehe in zwei Wochen dort aus und frage mich (sollten uns die Mehrkosten wirklich "aufgehalst" werden):
Muss eine Erhöhung der Gebühren bzw. Nebenkosten (in diesem Fall die Entsorgungsgebühren) vorher angekündigt werden bzw. muss ich diese Mehrkosten als Mieter tragen, zumal wir als MIETER das "Mehrvolumen" nicht benötigen???
Schon mal DANKE für Eure Antworten (hoffe, ist nicht zu kompliziert
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Antworten
antwort von capo am
Eine Erhöhung der Gebühren muss nicht angekündigt werden.Eine Erhöhung der Vorrauszahlungen schon.
Windeln sind wohl schwarzer Müll und somit kostet das auch.
In manchen Städten sind andere Mülltonnen kostenlos.
Der Vermieter hat aber ganz normal reagiert. Das schlimmste wäre doch, wenn das Volumen nicht reicht und der schwarze müll 2 Wochen in der Sonne steht....mmmhh lecker...
Da das wieder geändert wurde, ist das kaum von bedeutung.
(Übrigens: Eine Abrechnung nach Müllaufkommen der einzeln Mieter ist nicht möglich
Eine größere Mülltonne ist aber meist nur unwesentlich teurer. Nehmen wir mal an: 1,4€ pro liter
pro aufstockung um 80l -> 112€ pro jahr sagen wir mal 3 Mietparteien.
Das wären ca 2,5€ pro Monat also 5 € Mehrkosten
Hätte es gestunken: Mietminderung 3x 2% sind 6% der Mieteinnahmen!! für mind 2 Monate.
Gruß
Capo
