gefragt von administrator am 30.11.1999

Maklerprovision

Sie haben die nervenaufreibende Suche nach einer passenden Bleibe satt und überlassen Nachforschungen auf dem Wohnungsmarkt einem Profi? Das ist zwar bequem, kann aber kostenintensiv werden.<br />
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Für seine Vermittlerdienste steht dem Makler ein Honorar zu, das Courtage oder Provision genannt wird. <br />
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Wann der Makler eine Provision verlangen kann <br />
Die Bemühungen Ihres Maklers müssen Sie im Grundsatz durch Zahlung seines Honorars belohnen, wenn diese drei Voraussetzungen vorliegen:<br />
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Maklervertrag<br />
Sie sind sich mit Ihrem Makler darüber einig, dass Sie ihm bei erfolgreicher Wohnungsvermittlung eine Provision, also Honorar, zahlen.<br />
Vorsicht! Auch wenn Sie den Vertrag nicht ausdrücklich unterschrieben haben: Lässt sich beweisen, dass Sie die Vereinbarung mündlich getroffen haben, ist sie ebenfalls wirksam. Im Einzelfall kann es sogar ausreichen, wenn der Makler auf seine Forderung hingewiesen hat und Sie nicht widersprechen.<br />
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Maklerleistung<br />
Der Makler hat eine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit für Sie zu erbringen.<br />
Zum Beispiel dadurch, dass er <br />
Ihnen Anschriften von freien Wohnungen nennt <br />
mit Ihnen eine Wohnung besichtigt oder Vertragsverhandlungen mit dem Vermieter führt. <br />
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Abschluss des Mietvertrages<br />
Die Maklerprovision ist ein Erfolgshonorar. Durch die Nachweis- und Vermittlungstätigkeit muss ein neuer Mietvertrag abgeschlossen worden sein. <br />
Wann der Makler keine Provision verlangen kann <br />
Die Abrechnung des Maklers können Sie jedoch mit Nichtachtung strafen, wenn<br />
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das bestehende Mietverhältnis lediglich fortgesetzt, verlängert oder erneuert wird. <br />
er einen Mietvertrag über Wohnräume vermittelt, deren Eigentümer, Verwalter oder Vermieter er selbst ist. <br />
er mit dem Eigentümer, Verwalter oder Mitmieter der Wohnung rechtlich oder wirtschaftlich eng verflochten ist. <br />
er eine Sozialwohnung vermittelt. <br />
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Sie haben schon gezahlt? Fordern Sie zu viel gezahlte Provision zurück. Der Rückforderungsanspruch verjährt erst vier Jahre nach Zahlung. <br />
Wie viel der Makler verlangen kann: <br />
Begegnen Sie allen Abrechnungen mit gesundem Misstrauen.<br />
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Die Provision ist auf zwei Netto-Monatsmieten ohne Nebenkosten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer begrenzt. <br />
Das müssen Sie nicht bezahlen: <br />
Aufwendungsersatz<br />
Schreibgebühren, Einschreibgebühren oder Auslagenerstattungen haben in der Rechnung des Maklers nichts zu suchen.<br />
Ausnahme:<br />
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Die nachgewiesenen Auslagen übersteigen eine Monatsmiete. <br />
Es kommt mangels Abschlusses des Mietvertrages nicht zur Provisionszahlung und Sie haben mit dem Makler eine Vereinbarung getroffen, dass er die nachgewiesenen Auslagen erhalten soll. <br />
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Vorschusszahlungen darf der Makler weder vereinbaren noch fordern.<br />
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Tipp! Informieren Sie sich, ob der Makler Mitglied beim Immobilienverband Deutschland (IVW) ist. Bei Problemen können Sie sich an diesen Verband wenden. Der IVW ist ein Zusammenschluss des VDM (Verband deutscher Makler) und des RDM (Ring deutscher Makler). <br />
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Stichwörter: maklerprovision

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